13 Fälle im Kreis Gießen
Bis Samstagmorgen, 14. März 2020, waren im Landkreis Gießen 13 Personen mit dem Coronavirus infiziert, teilt die Pressestelle des Landkreises mit. 10 der Infizierten sind in häuslicher Quarantäne, zwei Personen wurden mittlerweile aus der Quarantäne entlassen. In der Pressemitteilung des Kreises war zunächst wegen eines Übermittlungsfehlers von 18 bestätigten Fällen berichtet worden. Der Landkreis Gießen und die Kommunen haben sich auf ein verbindliches Vorgehen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) geeinigt.Liste relevanter Berufsgruppen erweitert
In einer Sondersitzung der Bürgermeisterdienstversammlung in der Kreisverwaltung am Samstagvormittag in Gießen wurden einmütig Regelungen für die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen beschlossen. Am Freitagabend hatte das Land mitgeteilt, den Unterricht an Schulen bis zum Ende der Osterferien auszusetzen. Dies gilt auch für den Betrieb von Kitas und die Betreuung durch Tagespflegepersonen. Ab kommendem Montag (16. März) ist in den Kitas allerdings eine Notbetreuung gewährleistet. Wie bereits für die Betreuung an Schulen vorgesehen, sind die Betreuungsplätze auch hier für Kinder vorbehalten, deren Eltern in Bereichen arbeiten, die derzeit zwingend erforderlich sind. Das Land Hessen hatte eine entsprechende Liste relevanter Berufsgruppen herausgegeben, die hauptsächlich Polizei, Justiz, Hilfsorganisationen, Rettungsdienste, Medizin und Pflege umfasst.
Kreis und Kommunen einigten sich nun, auch alle wichtigen Bereiche der Kommunalverwaltungen sowie weitere Bereiche der Daseinsvorsorge aufzunehmen. „Damit stellen wir auch sicher, dass das Gesundheitsamt oder Ver- und Entsorgungsbetriebe arbeitsfähig bleiben“, sagt Landrätin Anita Schneider. Die Stadt Gießen wird für ihr Gebiet weitere Ergänzungen vornehmen. Die Kommunen als Kitaträger sowie die freien Träger werden die Umsetzung vornehmen; der Landkreis als Fachaufsicht ist begleitend tätig.
Eltern, die keine Nachweise über ihre Berufstätigkeit erbringen, haben kein Anrecht auf eine Betreuung. Berücksichtigt wird auch, ob ein anderes Elternteil eine Betreuung übernehmen kann. „Dabei möchten wir auch verhindern, dass Großeltern sich um Kinder kümmern müssen“, sagt Landrätin Schneider, „denn derzeit müssen vor allem ältere Menschen vor einer Ansteckung geschützt werden.“
Strikte Auflagen für kleine Veranstaltungen
Kreis und Kommunen beschlossen auch, mit einer weiteren Allgemeinverfügung verbindliche Regelungen für Veranstaltungen zu treffen, zu denen weniger als 1000, aber mehr als 50 Personen erwartet werden. Großveranstaltungen über 1000 Besucher sind bereits per Allgemeinverfügung grundsätzlich untersagt worden. Der Kreis erarbeitet nun eine weitere Regelung, die Mitte kommender Woche in Kraft tritt und befristet zunächst bis 30. April gelten wird. Diese untersagt alle öffentlichen Veranstaltungen über 50 Personen, wenn nicht bestimmte Vorgaben des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz eingehalten werden.
So müssen Veranstalter unter anderem ausschließen, dass Personen mit Atemwegsbeschwerden teilnehmen oder Personen anwesend sind, die sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Ein Mindestabstand zwischen Personen von einem Meter ist einzuhalten. Veranstalter müssen eine Woche vor Termin nachweisen, dass diese Auflagen eingehalten werden. „Das Land hat hier bislang keine einheitliche Vorgabe gemacht“, sagt Landrätin Schneider. „Zur Sicherheit der Bevölkerung, aber auch zur Absicherung der Veranstalter werden wir deshalb Veranstaltungen ganz erheblich einschränken. Viele haben ohnehin bereits reagiert und vorsichtshalber Termine abgesagt oder verschoben, was wir begrüßen.“ Die Regelung gilt nur für öffentliche Veranstaltungen. Aber auch für das private Umfeld müsse jeder einzelne abwägen, wenn es um größere Familienfeiern oder andere Treffen gehe, sagt Landrätin Schneider. „Auch hier gilt, dass wir alles tun sollten, um Risikogruppen zu schützen.“ Der Landkreis wird alle eigenen Informations- und Kulturveranstaltungen in den kommenden Wochen absagen sowie die kreiseigenen Sporthallen schließen.
Die vorgesehene Allgemeinverfügung gilt nicht für Gremiensitzungen in den Kommunen. Hierbei wird den Vorsitzenden der Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen sowie den Ältestenräten empfohlen, einen Aufschub von Terminen zu prüfen. Kommunale Spitzenverbände klären außerdem, ob Magistrate und Gemeindevorstände unter Umständen per Videokonferenz Entscheidungen treffen können. Der Kreisausschuss des Landkreises wird die nötigsten Entscheidungen verstärkt über Umlaufbeschlüsse treffen, dafür ist keine Anwesenheit der Mitglieder erforderlich.
Hilfsangebot für ältere Menschen
Einigkeit herrschte auch darüber, sowohl Kreisverwaltung als auch Gemeindeverwaltungen weiterhin zu öffnen. Kreis und Kommunen appellieren aber an Bürgerinnen und Bürger, nur in dringenden Fällen die Verwaltungen persönlich aufzusuchen und sonst telefonisch oder per Mail Kontakt aufzunehmen.
Alle Städte und Gemeinden im Landkreis werden in ihren Verwaltungen Bedarf und Angebote für Nachbarschaftshilfe sammeln und appellieren an die Solidarität, vor allem alleinstehenden älteren oder gesundheitlich beeinträchtigten Menschen zu helfen. Wer sich im Augenblick nicht selbst versorgen kann, kann sich an seine Gemeindeverwaltung wenden. Das gilt umgekehrt auch für alle, die aktiv ihre Hilfe anbieten möchten.
Der Landkreis Gießen hat unter Telefon 0641 2010-6860 eine zentrale Info-Hotline für alle Fragen rund um Schul- und Kitaschließungen eingerichtet. Das Telefon ist besetzt am Sonntag (14. März) von 12 bis 21 Uhr, Montag (15. März) von 6 bis 14 Uhr und Dienstag (16. März) von 6 bis 14 Uhr.