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Coronakrise

Betreuungsgebühren ausgesetzt

Der Landkreis Gießen setzt die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung an Schulen sowie die Betreuung von Kleinkindern bei Tagespflegpersonen vorerst aus. Die Regelung gilt nur für Eltern, deren Kinder nicht notbetreut werden, berichtet das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Normalerweise werden die Gebühren einen Monat im Voraus fällig. Für die Betreuung an Schulen im Rahmen des„Pakts für den Nachmittag“ fallen Betreuungsgebühren und Zahlungen für das Mittagessen an. Alle Beträge werden nun für April 2020 gestundet. Coronakrise weiterlesen