Betreuungsgebühren ausgesetzt
Der Landkreis Gießen setzt die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung an Schulen sowie die Betreuung von Kleinkindern bei Tagespflegpersonen vorerst aus. Die Regelung gilt nur für Eltern, deren Kinder nicht notbetreut werden, berichtet das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Normalerweise werden die Gebühren einen Monat im Voraus fällig. Für die Betreuung an Schulen im Rahmen des„Pakts für den Nachmittag“ fallen Betreuungsgebühren und Zahlungen für das Mittagessen an. Alle Beträge werden nun für April 2020 gestundet.Eltern finanziell entlasten
„Einige Menschen im Landkreis Gießen sind durch die aktuelle Corona-Situation von Kurzarbeit und Lohnausfällen betroffen. Durch die Stundung der Gebühren möchten wir den Eltern helfen, indem wir sie finanziell entlasten“, sagt Schuldezernentin Dr. Christiane Schmahl. Die Regelung gilt vorläufig bis Ende April. Dann muss neu entschieden werden. Denn die Betreuungsgebühren tragen dazu bei, dass sowohl die Kosten für das Gehalt des Betreuungspersonals als auch für Miet- und Heizkosten sowie die Raumunterhaltung gedeckt werden.
Ebenfalls ausgesetzt werden die Gebühren für die Betreuung durch Kindertagespflegepersonen. Der Landkreis Gießen vergütet weiterhin die Tagesmütter und –väter. Diese Regelung zur Aussetzung der Gebühren und Weiterzahlung der Vergütung gilt ebenfalls vorerst bis 30. April. „Die Weiterzahlung der Vergütung soll helfen, die gute Struktur und Leistung, die die Kindertagespflegepersonen erbringen, für die Zeit nach der Corona-Krise zu erhalten“, sagt Sozialdezernent Hans-Peter Stock. Beide Regelungen gelten für Schulen des Landkreises Gießen sowie Kindertagespflegepersonen des Landkreises Gießen. Die Stadt Gießen als Träger wird gesonderte Regelungen treffen und diese bekanntgeben.
Seit Montag, den 16. März 2020, gilt in Hessen ein formelles Betreuungsverbot, durch das die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden soll. Ausnahmen für das Betreuungsverbot gelten nur für besondere Fälle, in denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und eine anderweitige Betreuung nicht sichergestellt werden kann. Dazu zählen beispielsweise Gesundheitswesen, Pflege, Polizei oder Lebensmitteleinzelhandel.