Kreis Gießen verschäft Hygieneregeln
Der Landkreis Gießen erlässt eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor dem ansteckenden Coronavirus. Die Verfügung tritt am Mittwoch, 25. März 2020 in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020. Sie betrifft zum einen Abstands- und Hygieneregeln für Geschäfte und konkretisiert zum anderen den Teilnehmerkreis von Trauerfeiern, berichtet das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Bis 23. März 2020 waren im Landkreis Gießen 74 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
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