Wird im Kreis Gießen aufgehoben
Der Landkreis Gießen hebt die nächtliche Ausgangssperre zur Kontaktbeschränkung gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf. Die Ausgangssperre, die eine Regelung aus der 29. Allgemeinverfügung des Landkreises ist und am 2. April 2021 in Kraft trat, wird ab sofort nicht mehr umgesetzt.
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Auflagen auch in geöffneten Läden
Welche Bestimmungen gibt es durch die Änderungen der Corona-Vorbeugungsregeln etwa durch die Öffnung verschiedener Geschäfte? Beispielsweise der Landkreis Gießen verlängert die am 25. März 2020 veröffentlichte Allgemeinverfügung bis einschließlich zum 3. Mai 2020. Die Verlängerung der Abstands- und Hygieneregeln für Geschäfte sowie der Auflagen für den Teilnehmerkreis von Trauerfeiern soll sicherstellen, dass auch weiterhin die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts eingehalten werden, wird von der Pressestelle des Landratsamtes erläutert.
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