Auflagen auch in geöffneten Läden
Welche Bestimmungen gibt es durch die Änderungen der Corona-Vorbeugungsregeln etwa durch die Öffnung verschiedener Geschäfte? Beispielsweise der Landkreis Gießen verlängert die am 25. März 2020 veröffentlichte Allgemeinverfügung bis einschließlich zum 3. Mai 2020. Die Verlängerung der Abstands- und Hygieneregeln für Geschäfte sowie der Auflagen für den Teilnehmerkreis von Trauerfeiern soll sicherstellen, dass auch weiterhin die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts eingehalten werden, wird von der Pressestelle des Landratsamtes erläutert.
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