Coronapandemie

Wetterauer Impfzentrum in Büdingen

Das zentrale Impfzentrum im Wetteraukreis zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird in Büdingen eingerichtet. „Ein leerstehender Baumarkt in Büdingen hat sich in der Kürze der Zeit als bester Standort herausgestellt“, teilt Landrat Jan Weckler mit. Gemeint ist der ehemalige Obi-Baumarkt an der Industriestraße.

In kurzer Zeit 200.000 Menschen impfen

„Der Einsatzbefehl aus dem Hessischen Innenministerium kam am Montag der vergangenen Woche (23. November). Binnen fünf Tagen sollte der Wetteraukreis eine geeignete Immobilie finden und vertraglich sichern, lautete die Vorgabe“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. „Es gibt nicht viele solcher Immobilien im Kreisgebiet, zumal wir ja auch kein ausgewiesener Messestandort sind“, erklärt Weckler. Außerdem müsse das Objekt auch sofort verfügbar und bezahlbar sein. Sport- und Kulturhallen oder Bürgerhäuser seien von der Größe her nicht immer ausreichend, außerdem hätte es zur Folge, dass bei Lockerungen der Corona-Maßnahmen die Hallen über viele Monate für Veranstaltungen jedweder Art unzugänglich wären.

In Büdingen wurde der Kreis schließlich fündig, hier steht ein ehemaliger Baumarkt leer. „Die Immobilie ist mit vertretbarem Aufwand kurzfristig zu einem Impfzentrum ausbaubar, für die Ausstattung sorgt ein Eventausstatter aus dem Kreisgebiet. Auch die Parksituation spricht für den Standort: Hier gibt es ausreichend Parkplätze für die rund 1.000 Menschen, die täglich geimpft werden sollen. Die Lage am Stadtrand sichert zudem eine zügige An- und Abfahrt“, heißt es in der Pressemitteilung der Kreisverwaltung.

Innerhalb kürzester Zeit sollen dort dann rund 200.000 Menschen gegen Covid-19 geimpft werden können. „Das zu bewerkstelligen, ist auch eine logistische und organisatorische Herausforderung. Wir sind jetzt dabei, die notwendige Infrastruktur zu schaffen“, sagt Weckler, der auch der oberste Katastrophenschützer im Kreis ist.

Alte und Kranke werden zuerst geimpft

Die Gesamtverantwortung für die Impfung liegt beim Fachbereich Gesundheit, Veterinärwesen und Bevölkerungsschutz des Wetteraukreises (kurz: Gesundheitsamt). Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Stephanie Becker-Bösch teilt mit, dass es neben dem Impfzentrum auch mobile Teams geben wird, die vulnerable Gruppen impfen, etwa in Senioren- und Pflegeheimen. „Die Voraussetzungen dafür werden geschaffen sein, wenn der Impfstoff zur Verfügung steht“, sagt Becker-Bösch.

Geimpft werden sollen etwa 1.000 Personen pro Tag an sieben Tagen in der Woche. Weil zwei Impfungen für einen vollständigen Impfschutz notwendig sind, müssen bei derzeit geplanten 200.000 Wetterauerinnen und Wetterauern insgesamt 400.000 Impfungen vorgenommen werden. Das kann sich über viele Monate hinziehen. Die Kreisverwaltung geht jedoch davon aus, dass sich die Situation allein deshalb entspannen werde, weil die vulnerablen Gruppen frühzeitig geimpft werden sollen. Mit der Zulassung weiterer Impfstoffe, auch solcher, die keine extreme Kühlung benötigen, würden die Impfungen vermehrt auch in den lokalen Arztpraxen vorgenommen werden können.

Der Schritt zur Impfung beginnt mit der Impfaufforderung und einer Vorabinformation. „Wir setzen dabei auf die niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte, die ihre Patientinnen und Patienten gut kennen, sie beraten und eine entsprechende Empfehlung für die Impfung aussprechen“, so Amtsarzt Dr. Reinhold Merbs. Zum vereinbarten Termin komme man zum Impfzentrum, dort erfolge die Anmeldung und die Prüfung der Impfberechtigung. Nach einer weiteren Aufklärung zur Impfung und der Prüfung der Indikation erfolgt die Impfung. Danach müsse man in einem Warte- und Ruhebereich mögliche Reaktionen auf die Impfung abwarten. Bei einem Check-out wird die Impfung dokumentiert und es erfolgt die Abmeldung. Nach drei Wochen wiederhole sich das Procedere für die 2. Impfdosis.

Die Kreisverwaltung rechnet damit, dass zu Beginn nicht ausreichend Impfdosen zur Verfügung stehen. Deshalb werde eine Reihenfolge der Menschen festgelegt, die zuerst geimpft werden. Dazu gibt es laut Kreisverwaltung eine Empfehlung des Ethikrates, der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut und der Leopoldina, der Nationalen Akademie der Wissenschaften. Die Priorisierung erfolge dabei nach medizinischen, ethischen und rechtlichen Prinzipien. „Zu den Impfzielen zählen die Verhinderung schwerer Verläufe mit Todesfällen, der Schutz der Personen mit besonders hohem arbeitsbedingten Risiko, die Verhinderung der Verbreitung und der Schutz der Umgebung mit hohem Anteil vulnerablen Personen sowie die Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens“, erklärt die Kreisverwaltung.

Die erste Gruppe, die geimpft werde, seien alte Menschen und solche, die durch Vorerkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Infektion haben. Die zweite Gruppe seien die Menschen, die den an Covid-19 Erkrankten beistehen und dadurch selbst ein erhöhtes Risiko tragen.

Darüber hinaus seien Personen zu schützen, die für das Gemeinwesen besonders relevante Funktionen erfüllen und die nicht ohne Probleme ersetzbar sind. Das seien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter, der Polizei und der Sicherheitsbehörden, der Feuerwehr, aber auch pädagogische Fachkräfte.

Sobald ausreichende Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, werde angestrebt, die Impfaktivitäten in das Regelsystem übergehen zu lassen und in den Hausarztpraxen zu impfen.

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