Wasserentnahme-Verbot

Landkreise: Bäche und Seen sind tabu

Die Landkreis Gießen, Wetterau und Hochtaunus untersage wegem der anhaltenden Trockenheit die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen. Die Verfügungen gelten teils bis in den November 2025 hinein.

Wasserentnahme-Verbot soll Natur schützen

Vor allem an Nebenflüssen fallen die Pegel beinahe auf Null: Bei Kransberg hat die Usa an ihrem Oberlauf nur noch eine Wassertiefe von fünf Zentimetern. Weiter abwärts, in Friedberg, ist der Fluss noch 46 Zentimeter tief. Bei Hochwasser zeigt der Pegel dagegen auf 1,75 Meter.

Auch die in die Lahn mündende Weil ist am Oberlauf nur noch sechs Zentimeter tief. Hochwasser gilt hier bei einem Pegelstand von 75 Zentimetern. Die aus dem Vogelsberg kommende Lumda führte am 11. Juli 2025 kurz vor der Einmmündung in die Lahn bei Lollar noch 15 Zentimeter Wasser. Ein Hochwasser erreicht hier mindestens zwei Meter.

„Vor allem kleine Gewässer drohen komplett auszutrocknen“, meldet die Pressestelle des Landkreises Gießen. Deshalb müssten die Menschen nun eine zusätzliche Verringerung der ohnehin schon niedrigen Wasserstände verhindern.

„Unerlaubte Wasserentnahmen aus Gewässern, zum Beispiel zum Bewässern von Rasenflächen, belasten das Ökosystem zusätzlich zur Trockenheit“, erklärt Umweltdezernent Christian Zuckermann.

Bußgelder drohen

Wer trotz des Verbots Wasser aus oberirdischen Gewässern entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro geahndet werden kann. Einzig erlaubt sind Benutzungen im Rahmen einer bestehenden wasserrechtlichen Zulassung.

Weitere Fragen beantwortet der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Gießen unter 0641 9390-3573.

Die Allgemeinverfügung gibt es zum Nachlesen unter www.lkgi.de/oberirdische-gewaesser

Nur das Vieh darf getränkt werden

Auch der Hochtaunuskreis verbietet seit dem 10. Juli 2025 die Entnahme von Wasser aus Bächen, Teichen und Seen. Die Verfügung gilt bis zum November 2025 oder bis auf Widerruf. Davon ausgenommen ist
lediglich das Tränken von Weidevieh.

Auch Eigentümern und Nutzungsberechtigten, die an Gewässer
angrenzende Grundstücke besitzen, ist eine Wasserentnahme
untersagt. Ausnahmegenehmigungen können von der Unteren
Wasserbehörde beim Landratsamt erteilt werden, sofern stichhaltige
Gründe dafür vorliegen.

Dieser Bach im Hochtaunus ist schon fast ausgetrocknet. Foto: Hochtaunuskreis

Der Erste Kreisbeigeordnete und Umweltdezernent Thorsten Schorr: „Seit Monaten hat es viel zu wenig geregnet. Die Bäche im Hochtaunuskreis führen daher nur noch wenig oder gar kein
Wasser. Eine Änderung der Lage ist derzeit auch nicht absehbar. „

Thomas Golla, Fachbereichsleiter der Unteren Wasserbehörde im Hochtaunuskreis: „Wir haben die Wasserentnahme untersagt, um die Tier- und Pflanzenwelt in und an Gewässern zu schützen. Jede weitere Entnahme wirkt sich negativ auf das Ökosystem aus, das zum Wohl der
Allgemeinheit geschützt und erhalten werden muss.“

In der Wetterau nur mit Eimern schöpfen

Auch in der Wetterau ist die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen für tabu erklärt worden. Nach dem niederschlagsreichen Winter sind ergiebige Niederschläge seit geraumer Zeit ausgeblieben, schreibt die Kreis-Pressesprecherin Deliah Werkmeister. . Regen über mehrere Tage, der hilft, den Wasserhaushalt wieder auszugleichen, sei nicht in Sicht. Daher untersage der Wetteraukreis ab dem 11. Juli 2025 die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen bis Ende Oktober.

Stellenweise beginnen Gewässer schon jetzt gänzlich auszutrocknen, so Werkmeister. Viele Bäche sind zu Rinnsalen geschrumpft. Auch die größeren Gewässer führen Niedrigwasser. Deshalb bestehe die Gefahr, dass jede zusätzliche Belastung durch Wasserentnahmen zu einer erheblichen und weitreichenden Beeinträchtigung der Tiere und Pflanzen in den Gewässern führt.

Die Anordnung betrifft vor allem die Eigentümer und Anlieger der Gewässer. Sie müssen Schläuche und Pumpen entfernen.

Auch die Nidder führt weniger Wasser als auf diesem Foto. Es wurde am Haus der Naturfreunde bei Ortenberg-Selters aufgenommen. Foto: Nissen

Nicht betroffen von der Verfügung sind Entnahmen im Rahmen wasserrechtlicher Erlaubnisse. Hier können sich aber auch Beschränkungen aus der jeweiligen Erlaubnis selbst ergeben. Ebenso ist das “ Schöpfen mit Handgefäßen in geringfügigem Umfang“ im Rahmen des Gemeingebrauchs weiterhin zulässig. Wer also mit der Gießkanne am benachbarten Fluss Wasser schöpft, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Der Einsatz von elektrischen oder benzinbetriebenen Pumpen ist hingegen verboten. Gleichzeitig appelliert die Erste Kreisbeigeordnete Birgit Weckler an alle Bürgerinnen und Bürger, sich diese Trockenheit mit ihren Konsequenzen bewusst zu machen und sparsam mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen.

Pegelstände im Internet abrufbar

Die aktuellen Pegelstände können online auf der Seite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter dem Link
https://www.hlnug.de/static/pegel/wiskiweb2/

eingesehen werden. Das Landesamt misst hessenweit regelmäßig an 108 Stellen die Pegelstände von Bächen und Flüssen.

In der Wetterau wird unter anderem an folgenden Bächen und Flüssen gemessen:

·         an der Ulfa zwischen Ulfa und Kohden,

·         an der Nidda bei Unter-Schmitten, Nieder-Florstadt, Ilbenstadt und Bad Vilbel,

·         an der Nidder bei Steinberg und Glauberg sowie in Nidderau-Windecken (Main-Kinzig-Kreis),

·         am Seemenbach in Büdingen,

·         an der Wetter vor Trais-Münzenberg und oberhalb von Friedberg-Bruchenbrücken,

·         an der Usa in Friedberg.

Titelbild: Auch Bäche und Flüsse sind von der Allgemeinverfügung betroffen. (Archivfoto: Jörg-Peter Schmidt)


 

Ein Gedanke zu „Wasserentnahme-Verbot“

  1. Das Verbot der Wasserentnahme ist sicher aktuell notwendig.
    Aber wir müssen weiterdenken und den (Trink-) Wasser-verbrauch massiv senken. Das ist möglich, z.B. mit Trockentoiletten (www.finizio.de) , Wasserkreislaufsystemen etc.

    mit nachhaltigen Grüßen
    Theo Pauly

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