Coronakrise

Lockerungen in Kitas

Auch in Hessen gibt es weitere Lockerungen, selbstverständlich mit denentsprechenden Einschränkungen wegen Corona. Dabei geht es im Landkreis Gießen beispielsweise um die Kindertagesstätten (Kitas). Und was die Schulen betrifft, findet die Aktion „Mit dem Rad zur Schule“ große Resonanz, wie das Landratsamt Gießen mitteilt.

Härtefälle werden berücksichtigt

Zunächst zum Thema Kitas, die wieder öffnen: Ab dem 2. Juni 2020 steht die Betreuung wieder zur Verfügung – allerdings noch nicht wie gewohnt für alle Kinder. Bereits ab Montag, 25. Mai 2020 dürfen auch die Tagespflegepersonen wieder Kinder betreuen, wird in einer Pressemitteilung angekündigt.  

Wegen der Corona-Pandemie war bisher in den Kitas nur eine Notbetreuung von Kindern vorgesehen, deren Eltern in bestimmten Berufsgruppen – beispielsweise in Medizin, Pflege, Polizei oder Rettungsdienst – tätig sind. Auch Alleinerziehende werden berücksichtigt. Ab 2. Juni 2020 dürfen weitere Kinder die Kita besuchen. So sieht das Land Hessen in der entsprechenden Verordnung auch die Betreuung von Kindern vor, die wegen einer Behinderung einen Integrationsbedarf haben. In besonderen Härtefällen in der Familie wird es ebenfalls möglich sein, Kinder in die Kita zu bringen. Was einen solchen Härtefall ausmacht, entscheidet im Einzelfall der örtliche Kita-Träger in Abstimmung mit der Fachaufsicht des Jugendamtes.

„Es ist klar, dass die außergewöhnliche Situation der letzten Wochen in vielen Familien belastend war“, resümiert Landrätin Anita Schneider. „In Zeiten von Homeoffice, großer Verunsicherung und Kontaktbeschränkungen Kinder rund um die Uhr zuhause zu betreuen, ist eine enorme Herausforderung.“ Die Härtefallregelung in der Verordnung des Landes beziehe sich aber auf außergewöhnliche Fälle, die über dieses Maß hinausgehen, sagt Schneider. „Überall, wo es eine besonders belastende und schwerwiegende Situation in Familien gibt, die schnell Unterstützung benötigen, werden wir dies gemeinsam mit den Kommunen prüfen und berücksichtigen, soweit dies die räumlichen und personellen Möglichkeiten vor Ort zulassen. Generell gilt, dass wir uns nach der Verordnung des Landes Hessen noch nicht im Regelbetrieb befinden. So gilt auch weiterhin das Betretungsverbot.“

Jeden Einzelfall von vornherein zu definieren, sei nicht möglich, erklärt Jugenddezernent Hans-Peter Stock: „Wenn aber zum Beispiel eine Mutter eine Risikoschwangerschaft hat und ihr Partner in Schicht arbeiten muss, wenn es zusätzlich pflegebedürftige Angehörige und keine weiteren Hilfen innerhalb des persönlichen Umfelds gibt, dann werden wir solche Umstände natürlich berücksichtigen.“

Kreis überprüft Gebühren-Regelungen

Um Entscheidungen zu treffen, stimmt sich das Jugendamt des Landkreises mit den Kita-Trägern ab – häufig sind dies die Kommunen. Träger beziehungsweise Kitaleitungen sind daher auch weiterhin Ansprechpartner für alle Eltern, die Fragen haben, ob und unter welchen Umständen ihr Kind wieder in die Kita gehen kann. „Die Kitaleitungen kennen die betreffenden Kinder, Eltern und Verhältnisse vor Ort meist sehr gut“, sagt Stock. „Das Jugendamt als Fachaufsicht der Kitas wird daher die Bewertung von Fällen vor Ort berücksichtigen.“ 

Das Jugendamt des Landkreises hat die Kitaträger über alle Änderungen informiert. Das Land Hessen hat angekündigt, im Laufe der nächsten Tage  auf der Homepage des Sozialministeriums weitere Infos für Eltern, zu Gruppengrößen und Hygienebedingungen in Kitas bereitzustellen. „Deshalb bitten wir um Geduld und Einsicht“, so Jugenddezernent Stock. „Es ist schön, dass Kinderbetreuung nun nach und nach wieder möglich wird, viele Punkte müssen aber noch geregelt werden.“

Bereits ab dem 25. Mai 2020 ist im vollen Umfang wieder die Betreuung von Kindern bei den 117 Tagespflegepersonen im Landkreis Gießen möglich. Diese kümmern sich um Gruppen von jeweils höchstens fünf Kindern und haben dazu Verträge mit den Eltern und dem Landkreis abgeschlossen. Weil auch Tagesmütter und -väter wegen der Corona-Pandemie seit Mitte März 2020 ihre Türen schließen mussten, hatte der Landkreis die Gebührenzahlungen gestundet, also vorerst ausgesetzt. Ob der Landkreis auf die Gebühren für die Zeit, in der nicht betreut wurde, verzichten kann oder sie nachträglich und eventuell anteilig berechnet, wird derzeit geprüft. „Auch hier bitten wir um Verständnis, dass wir noch etwas Zeit brauchen“, appelliert Dezernent Stock. „Es geht auch darum, den Lebensunterhalt der Tagespflegepersonen zu sichern, die wichtiger Teil der U3-Betreuung in den Kommunen sind.“ 

Viele Schüler nehmen das Rad

In einer weiteren Pressemitteilung des Landratsamt geht es um Schulen und Fährräder. Am Montag, den 18. Mai 2020 hat für einen weiteren Teil der Schülerinnen und Schüler wieder der Präsenzunterricht begonnen  So auch an der Adolf-Reichwein-Schule (ARS) in Pohlheim. Dort gab es jedoch noch etwas Besonderes: Von den am ersten Schultag anwesenden Schülern kamen fast 20 Prozent mit dem Fahrrad zur Schule.

Die Fahrradständer der Adolf-Reichwein-Schule (ARS) in Pohlheim wurden bereits bei der Wiedereröffnung der Schule rege genutzt. (Foto: ARS)

Grund dafür ist die Initiative „Mit dem Rad zur Schule“, über die der „ Landbote“ berichtet hatte. An haben sich seit dem 18. Mai 2020 neben der ARS auch die Gesamtschulen in Hungen und in Allendorf (Lumda) beteiligen. Seit Ende April 2020 sind bereits die Gesamtschule Busecker Tal, die Dietrich-Bonhoeffer-Schule (DBS) Lich, die Anne-Frank-Schule (AFS) Linden und die Clemens-Brentano-Europaschule (CBES) Lollar/Staufenberg Teil des Pilotprojekts. Gemeinsam mit Kommunen, Schulen und dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) hatte der Landkreis Gießen das Projekt im April gestartet.

Auch an der Gesamtschule in Hungen und in der Hungener Stadtverwaltung stößt die Idee auf gute Resonanz. „Für Hungen als Klimaschutzstadt mit einem guten Radwegenetz und sehr vielfältig engagierten Radfahrvereinen ist die Unterstützung der Pandemie-Initiative des Landkreises Gießen in schwieriger Zeit selbstverständlich“, sagt Hungens Bürgermeister Rainer Wengorsch.

Freiwillige, Eltern und Vereine sind aufgerufen zu helfen, um den Fahrradtross zu begleiten. Gefährliche Punkte der Radwege zur Schule wie Querungen und Kreuzungen werden größtenteils durch die jeweiligen Ordnungsämter vor Schulbeginn und nach Unterrichtsende abgesichert. An den Schulen selbst sorgen Kommunen und Schulen dafür, dass „Elterntaxis“ nicht direkt bis vors Schultor fahren. Eltern sollten beachten, dass sie ihre Kinder nur mit Kopfschutz und verkehrssicheren Fahrrädern auf den Schulweg schicken. Außerdem sollten Schülerinnen und Schüler im Radfahren geübt sein und örtliche Gefahrenstellen auf dem Weg kennen und beachten. 

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