Wetterau anno 1918

 Tausend Kalorien pro Kopf und Tag

Vor genau 100 Jahren näherte sich die Katastrophe des Ersten Weltkrieges dem Ende. Viele Menschen  mussten darben. Es gab deutlich mehr Anlässe als heute, traurig oder wütend zu sein. Wie es damals war, liest die Pressestelle der Kreisverwaltung aus dem Amtsverkündungsblatt für den Kreis Friedberg.  Der Neue Landbote wird 2018 noch häufiger über 1918 berichten.

 Wetterau anno 1918

Fette und Öle waren im Ersten Weltkrieg knapp. Die Kriegsseife bestand deshalb zu 80 Prozent aus ton, weißem Sand, Kieselkreide und Ziegelerde. Die Waschkraft war entsprechend gering. Dieses und andere Fotos zum Artikel stammen aus der 2017 beendeten Ausstellung des Friedberger Wetterau-Museums zum Ersten Weltkrieg.

Die Lebenssituation der Menschen in Deutschland war im Januar 1918 katastrophal. Nach der Seeblockade durch die Briten wurde die Versorgung mit Nahrungsmitteln immer schlechter. 1916 kam eine Missernte, insbesondere bei Kartoffeln, hinzu. Die Steckrübe wurde ein wichtiges Nahrungsmittel: Steckrübensuppe, Steckrübenauflauf, Steckrübenkottelets, Steckrübenpudding, Steckrübenmarmelade und Steckrübenbrot, das gab es in vielen Haushalten. Die zurückgehenden Ernten sorgten für eine durchschnittliche Lebensmittelzuteilung von nicht mehr als 1.000 Kilokalorien pro Person.

In der Literatur wird von rund 800.000 Menschen gesprochen, die in Deutschland während des Ersten Weltkrieges an Hunger und Unterernährung starben. Fast alle Lebensmittel waren rationiert. In der Landwirtschaft fehlten nicht nur die Arbeitskräfte und Zugtiere, auch Kunstdünger war knapp und streng rationiert. Im Landkreis Friedberg wurde Ende  1917 mitgeteilt, dass „sämtliche Schweine, die nicht zur Hausschlachtung bestimmt sind oder die nicht zur Zucht dienen, im Wege der Zwangsumlage sofort zur Ablieferung zu bringen sind“. Wer seine Schweine nicht ablieferte, der wurde nicht nur enteignet, sondern auch mit Gefängnis oder Geldstrafe bedroht.

Überhaupt war die Lage schon so angespannt, dass das Thema Enteignung im Amtsverkündigungsblatt vom 3. Januar 1918 eine große Rolle spielte. Davon betroffen waren  auch Althändler, Trödler, Tandler, Monatsgarderobenhändler oder Pfandleiher. Deren gebrauchte Kleidungs- und Wäschestücke wurden beschlagnahmt.

Am 4. Januar hieß es im Amtsverkündigungsblatt, dass „mit Rücksicht auf die immer zunehmenden Schwierigkeiten auf dem Papiermarkt der Verbrauch von Papier jeglicher Art, insbesondere von Druck- und Schreibpapier, auf das Äußerste einzuschränken ist, damit der dringendste Bedarf der Heeresverwaltung, der Tageszeitungen und der Behörden unbedingt gesichert wird.“ Einen Vorschlag zum Papiersparen machte Hermann Freiherr Schenck zu Schweinsberg, geheimer Regierungsrat und  Kreisdirektor: „Eine wesentliche Einschränkung des Papierverbrauchs ist auch dadurch möglich, dass Halbe- und Viertelbögen überall da verwendet werden, wo solche Bögen räumlich genügen…“

Kreisdirektor Hermann Freiherr Schenck zu Schweinsberg hatte von 1913 bis 1921 in Friedberg die Funktion des heutigen Landrats inne. Er gab den Bürgern Tipps, wie sie Papier sparen könnten. Foto: Kreisverwaltung

Wer die tägliche Steckrübensuppe in der Heimat satt hatte, dem wurde der „Vaterländische Hilfsdienst“ schmackhaft gemacht. Helfer für die Etappe in dem „gewaltigen, von unserem Heere besetzten feindlichen Gebiet“ wurden bei den Militärbehörden als Hilfskräfte benötigt. Die Lebensbedingungen seien „durchaus günstig“. Gute Entlohnung und reichliche Verpflegung würden gewährt. Besonders würden gesucht: Post- und Telegraphenbedienstete, Kutscher, Bäcker, Schlächter, Handwerker jeder Art, Hilfsschreiber sowie Beschäftigte im Sicherheitsdienst.

„Auf größte Reinlichkeit des Körpers ist Bedacht zu nehmen“

Die zunehmende Sorge vor Krankheiten drückte sich auch in den Veröffentlichungen für den Kreis Friedberg aus. So heißt es in einer Polizeiverordnung: „Wer die Haar- und Bartpflege gewerbsmäßig ausübt, hat alle zur Verhütung und Übertragung von Krankheiten geeigneten Vorkehrungen zu treffen. So haben solche Personen auf „größte Reinlichkeit“ des Körpers und der Kleider Bedacht zu nehmen, insbesondere bei der Ausübung des Berufes im Geschäftsraum einen leicht waschbaren hellen Rock zu tragen. Vor der Bedienung eines Kunden muss sich der Friseur in jedem einzelnen Falle die Hände waschen und an einem reinen Tuch abtrocknen. Personen, die mit einer übertragbaren Haut- oder Haarkrankheit oder mit Ungeziefer behaftet sind, dürfen in den gemeinen Geschäftsräumen nicht bedient werden“, heißt es weiter.

Rind und Kalbfleisch am Samstagnachmittag

Neben Alkohol war Tabak für die Frontsoldaten ein wichtiges Enspannungsmittel. Die Qualität des Pfeifentabals wurde immer schlechter. Der Inhalt dieser Packung bestand nur noch zu einhem Viertel aus Tabakblätten. Der größere Rest waren Nuss-, Buchen- und Kirschblätter. Foto: Nissen

Der Friedberger Bürgermeister informierte mit den Bekanntmachungen über den Verkauf von Rind- und Kalbfleisch sowie Wurst für diese Woche am Samstag, dem 5. Januar, nachmittags von eins bis sechs. Anderthalb Wochen später kam  dann die freudige Nachricht, dass die ‚Reichszuckerstelle‘ eine größere Menge Kandiszucker zugeteilt habe, die im Februar abzunehmen isei. Haushaltszucker wie auch Kandis seien über die entsprechenden Zuckermarken zu beziehen.

Einschränkungen gab es auch bei Mauersteinen und Dachziegeln –  auch der Verbrauch von Strom wurde eingeschränkt, und zwar auf 80 Prozent des Verbrauchs im gleichen Monat des Kalenderjahres 1916. Diese Regelung traf auch kriegsnotwendige Betriebe. Sogar die Biomasse im Wald wurde knapp. Im Amtsblatt hieß es: „Bei Fällungen, die nach dem 15. April vorgenommen werden, sind die grünen Zweige bis zu zwei Zentimeter Stärke am Abschnitt abzutrennen und im Wald zu belassen, damit diese als Laubheu und Futterreisig Verwendung finden.“

Silber im Hochbauamt

Die Finanzierung des Krieges erfolgte in den ersten beiden Kriegsjahren noch über Kriegsanleihen. Später wurden dann zusätzliche Steuern erhoben. Im Großherzoglichen Hochbauamt im Schützenrain 5 wurde ab Januar 1918 auch Silber angekauft und zwar „für den „hohen Einheitspreis von 13 Pfennigen für ein Gramm. Der Wert wird wie beim Goldankauf sofort bar ausgezahlt. Jeder Einlieferer erhält dazu ein besonderes Gedenkblatt; die eiserne Gedenkmünze kann jedoch nicht gegeben werden. – Versilberte Gegenstände sind vom Ankauf ausgeschlossen, können aber für den “Vaterlandsdank“ gespendet werden“. Spendenaufrufe gab es allenthalben, so etwa für die „Schwestern der Freiwilligen Krankenpflege in Kriegen“, deren stilles Heldentum es zu krönen gelte.

Wahlrecht nur für männliche Steuerzahler

An die Bürgermeister der Kreiskommunen zwischen Bodenrod und Vilbel erging Ende Januar 1918 der Auftrag, Wählerlisten für die Ersatzwahlen der Zweiten Kammer der Stände aufzustellen. Stimmberechtigt waren „alle Personen männlichen Geschlechts, die

  1. zur Zeit der Wahl das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben,
  2. zur Zeit der Wahl wenigstens drei Jahre im Großherzogtum Hessen wohnten und ein Jahr die hessische Staatsangehörigkeit besitzen und
  3. zu direkten Staats- oder Gemeindesteuern herangezogen werden“.
    In der späteren US-Kaserne am Südrand von Friedberg waren während des Ersten Weltkrieges gefangene Offiziere anderer Staaten interniert. Sie genossen einen vergleichsweise hohen Lebensstandard. Sie betrieben sogar eine Laienspielbühne.

    Stimmberechtigte über 50. Lebensjahre durften  zwei Stimmen bei der Wahl abeben. Von der Wahl ausgeschlossen waren Leute,  über deren Vermögen der Konkurs eröffnet wurde. Frauen durften ebenfalls nicht wählen, das Frauenwahlrecht wurde in Deutschland erst im Jahre 1919 eingeführt.

 

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