Dem Gesundheitsamt melden
Für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie erfasst das Land Hessen verfügbare Beatmungsgeräte. Ab sofort sind bestimmte Einrichtungen dazu verpflichtet, ihren Bestand an invasiven und nicht-invasiven Beatmungsgeräten unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Diese Regelung geht aus der Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus des Landes Hessen hervor, berichtet das Landratsamt Gießen in einer Pressemitteilung.
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