Ihre Rechte im Winter
Eis und Kälte: Auch wenn aufgrund der Witterung so manche Arbeit ruhen muss, gehen die Arbeiten auf Baustellen selbst bei Temperaturen unter null weiter. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Pausenräume und sogar Toiletten zu beheizen und so zu gestalten, dass sie denen in Büros und Firmen weitestgehend entsprechen, teilt das Regierungspräsidium Gießen mit. Und es gibt weitere bedeutsame Vorschriften.
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Die Rechte bei Kündigungen
Trotz der Corona-Soforthilfe durch den Bund und das Land Hessen wird es leider Betriebe geben, die ganz oder teilweise schließen und ihren Beschäftigten kündigen müssen. Der besondere Kündigungsschutz von Schwangeren gilt auch in Zeiten von Corona. Darauf weist das Regierungspräsidium Gießen (RP) hin und erläutert, unter welchen Bedingungen eine Kündigung möglich ist.
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Aktionstag für Sicherheit an der Arbeit
Wie wichtig und überhaupt nicht selbstverständlich ein Arbeitsplatz ist, macht die Corona-Gefahr in diesen Tagen besonders deutlich. Aber nicht nur in Corona-Zeiten ist Arbeit auch mit Sicherheit verbunden; es gibt leider viele vermeidbare Unfälle. Das Regierungspräsidium Gießen (RP) darauf hin, dass der 28. April seit dem Jahr 1984 der internationale Aktionstag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ist.
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Risiko für Schwangere
Gerade für Schwangere ist der aktuelle gesellschaftliche Ausnahmezustand auch ein ganz persönlicher. Viele künftige Mütter bleiben bereits zu Hause; doch einige sind nach wie vor im Beruf tätig. Als zuständige Arbeitsschutzbehörde in Mittelhessen gibt das Regierungspräsidium Gießen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in einer Pressemitteilung Empfehlungen zur Beschäftigung werdender Mütter an die Hand.
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Internetzeitung für Rhein-Main und Mittelhessen