Bauarbeiter

Ihre Rechte im Winter

Eis und Kälte: Auch wenn aufgrund der Witterung so manche Arbeit ruhen muss, gehen die Arbeiten auf Baustellen selbst bei Temperaturen unter null weiter. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Pausenräume und sogar Toiletten zu beheizen und so zu gestalten, dass sie denen in Büros und Firmen weitestgehend entsprechen, teilt das Regierungspräsidium Gießen mit. Und es gibt weitere bedeutsame Vorschriften.

Pausenraum muss zur Verfügung sein

Für die Männer – und immer öfter auch Frauen – auf der Baustelle ist das Winterwetter zusätzlich belastend zur ohnehin oft körperlich anstrengenden Tätigkeit. „Bauarbeiter haben ein Recht auf einen beheizten Pausenraum“, unterstreicht in einer RP-Pressemitteilung auch Regierungsvizepräsident Martin Rößler. Das Regierungspräsidium Gießen überwacht, dass der Arbeitsschutz auf Baustellen eingehalten wird. Wie sich bei Überprüfungen in den vergangenen Jahren herausgestellt hat, ist es immer wieder notwendig, auf die Rechte der Beschäftigten hinzuweisen. 

„Gemäß der geltenden Arbeitsstätten-Verordnung muss Arbeitnehmern auf Baustellen deshalb bei umfangreichen Arbeiten ein Pausenraum zur Verfügung gestellt werden, der mit Tisch, Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne, möglichst ausreichendem Tageslicht, einer Heizung, Abfallbehälter und künstlicher Lichtquelle ausgestattet ist“, sagt Dorian Wagner, für Arbeitsschutz beim RP zuständig. Ebenso muss der Pausenraum den Corona-Bestimmungen entsprechen. 

Hygieneregeln sind zu beachten

„Auf Baustellen hielten sich Corona-Ausbrüche nach unserer Kenntnis bislang in Grenzen, aber im Pausenraum kann man alle Erfolge zunichtemachen“, erläutert RP-Arbeitsschutzfachmann Stefan Runzheimer. „Deshalb sind auch im Pausenraum ein Abstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen und alle weiteren Hygieneregeln zwingend einzuhalten“, sagt Runzheimer weiter. Ist der Pausenraum zu klein, um allen Bauarbeitern bei einem Abstand von eineinhalb Metern Platz zu bieten, sind zusätzliche Pausenräume zu schaffen oder die Pausenzeiten versetzt zu gestalten.

Regeln für den Corona-Arbeitschutz

Ohnehin müssen nach der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung Gruppen von maximal zehn Beschäftigten gebildet werden. Wichtig ist dann zum einen, dass zwischen zwei Gruppen gelüftet wird. Und zum anderen, dass jeder Bauarbeiter nach spätestens sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten macht.

Dass durch das Stoßlüften ein Großteil der Wärme im Pausenraum verloren geht, ist zu vernachlässigen. Bis zur nächsten Pause ist genügend Zeit, um die Temperatur wieder zu erhöhen. Eine gute Hilfestellung für das richtige Lüften ist die Rechenscheibe „Lüftungsintervalle“ der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), die auch online auf der Homepage der BG BAU zur Verfügung steht.

Baukontrolleure sind Ansprechpartner

 „Unsere Baukontrolleure sind auf den mittelhessischen Baustellen unter anderem für die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung zuständig und kontrollieren diese aktiv oder anlassbezogen nach Hinweisen oder Beschwerden“, erläutert Dezernatsleiterin Dr. Hilde Weigand. Weiter stellt sie fest: „Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass wir bei etwa einem Viertel der Baustellen durch behördliche Maßnahmen durchsetzen müssen, dass Pausenräume geschaffen werden.“

Vorschriften beim Heizen

Bei den Heizungen auf den Baustellen handelt es sich im Regelfall um kleinere Elektroheizgeräte. Diese müssen auch bei den aktuellen Temperaturen in der Lage sein, für genügend Wärme zu sorgen. Dabei sind 18 Grad ausreichend, wenn sichergestellt ist, dass eine Lufttemperatur von 21 Grad erreichbar ist. Aber nicht nur an die Heizungen der Pausenräume stellt die aktuelle Witterung besondere Anforderungen. Die Wege auf der Baustelle müssen so von Schnee und Eis geräumt werden, dass sie sicher begangen werden können.

Gleiches gilt für die Arbeitsplätze im Freien, die trotz dieser Witterung noch weiter betrieben werden können. „Damit ist aber nicht gemeint, dass das komplette Baufeld von Eis und Schnee befreit werden muss“, erläutert Runzheimer. „Entscheidend ist, dass zum Beispiel die Ausbau-Gewerke sicher vom Fahrzeug ins Gebäudeinnere gelangen können.“

Hohe Bußgelder drohen

 Ein weiterer Aspekt, auf den die Baukontrolleure achten: Bei bestimmten Tätigkeiten, etwa bei einer Schadstoffsanierung, ziehen sich die Beschäftigten auf der Baustelle um. Dann muss der Arbeitgeber zusätzlich Möglichkeiten schaffen, damit Arbeits- beziehungsweise Schutz- sowie Straßenkleidung getrennt aufbewahrt werden können. Meist sind das zwei Spindschränke. Im Regelfall genügt es, notwendige Maßnahmen auf Baustellen mündlich oder schriftlich aufzuerlegen – ohne finanzielle Konsequenzen für die kontrollierten Betriebe.

Verstößt ein Arbeitgeber jedoch gegen die gesetzlichen Vorgaben, kann eine kostenpflichtige Anordnung erteilt werden. Bei eklatanten Verstößen müssen die Baukontrolleure ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, aufgrund dessen dann Bußgelder von mindestens 2.000 Euro fällig werden können.  

Wo kann man sich informieren?

Weitere wichtige Informationen, etwa zur örtlichen Zuständigkeit der einzelnen Baukontrolleure in den Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Gießen und Vogelsberg, sind auf der Internetseite rp-giessen.de in der Rubrik „Inneres & Arbeit“ unter „Arbeitnehmerschutz“ und weiter bei „Arbeitsschutzorganisation“ zu finden. Die RP-Arbeitsschutzdezernate sind unter 0641 303-3237 und unter arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de zu erreichen.

Titelbild: Baustellen müssen auch bei Schnee, Eis und Kälte sicher betrieben werden. (Foto:. RP Gießen)

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