Verschlechterungen abwenden
Die Wetterauer Institutionen Sonnenstrom-Verein Hessen (SVH) und Energiebildungsverein (EBV) wenden sich gegen eine weitere Verschlechterung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). CDU und SPD seien dabei, „dieses in den ersten 13 Jahren seines Bestehens sehr erfolgreiche Gesetz zum wiederholten Male systematisch zu verschlechtern“. Die beiden Vereine haben sich wegen der anstehenden Novellierung an Bundestagsabgeordnete aus allen demokratischen Parteien gewandt, um eine weitere Verschlechterung des EEG zu verhindern.Nachhaltige Technologien werden ausgebremst
Die erste Verschlechterung habe zu einem Einbruch beim Ausbau der Photovoltaik mit dem Verlust von über 100.000 Arbeitsplätzen im Jahre 2013/14 geführt. Die zweiten Behinderungsmaßnahmen ab dem Jahr 2017 hätten dann den immer noch andauernden mangelhaften Zubau von Windkraftanlagen mit weiterem Abbau von Arbeitsstellen zur Folge gehebt. Der wegen des Klimawandels notwendige beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien und Investitionen in nachhaltige Technologien werde auch in der aktuellen Kabinettsvorlage sukzessive ausgebremst. „Um die schon jetzt sichtbare und verheerend wirkende Erderwärmung zu begrenzen und das Pariser Klimaschutzziel von 1,5 Grad Celsius zu erreichen, müssen die Erneuerbaren Energien bis spätestens 2030 zu 100 Prozent ausgebaut werden“, erklärt Theo Pauly vom Vorstand des EBV erklärt in einer Pressemitteilung.
SVH und EBV appellieren an die Bundestagsabgeordneten, die erneuerbaren Energien auszubauen, denn dem Abbau von 20.000 Arbeitsplätzen in der Braunkohleindustrie stünden 150.000 neue Arbeitsplätze gegenüber. Dr. Klaus Wagner vom SVH-Vorstand: „Wir haben trotz vieler Behinderungen in den letzten 20 Jahren aktuell über 50 Prozent erneuerbare Energien im Stromnetz. Damit und mit den vielen neuen Arbeitsplätzen, neuen Technologien und deren stark gefallenen Preisen sollte es möglich sein innerhalb von zehn Jahren auf die 100 Prozent zu kommen.“
Ausbau erneuerbarer Energien fördern
SVH und EBV sehen nicht, dass der vorliegende Gesetzentwurf des Bundeskabinetts diese Anforderungen auch nur im Ansatz erfüllt. So würden sogar Altanlagen, die Ende des Jahres aus dem EEG laufen, an ihrem Weiterbetrieb gehindert. Für den selbst produzierten und genutzten Strom muss man sogar noch eine hohe Steuer bezahlen. Diethardt Stamm, der dem Vorstand des EBV angehört, sagt: „Wenn wir die Radieschen im eigenen Garten ernten kann man uns nicht mit einer Steuer bestrafen. Also muss der Ausbau der erneuerbaren Energien durch Bürger und Bürgerinnen frei von Abgaben, Umlagen und Restriktionen bürokratiearm ermöglicht werden.“ Auch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (2018/2001) sage, dass eine 100-prozentige Erzeugung dieser Energien in allen Sektoren zu ermöglichen sei und dass zum Beispiel eine „Radieschensteuer“ bei kleineren Anlagen für den Eigenverbrauch nicht zulässig ist. Hiergegen verstoße aber das Bundeskabinett mit seiner Vorlage. Deshalb sollen die Bundestagsabgeordneten diesem Entwurf eine Absage erteilen „und die Überarbeitung zum Beispiel den fähigeren Demonstranten der Fridays for Future-Bewegung überlassen“.
SVH und EBV appellieren an die hohe Verantwortung der Bundestagsabgeordneten, die Kräfte der Energiewende jetzt so zu stärken, dass die Erhaltung der menschlichen Zivilisation bestmöglich und noch rechtzeitig gelinge. Den Abgeordneten, die das nicht verstehen und umsetzen würden, könne man nur zu ihrer Abwahl bei der Bundestagswahl im nächsten Jahr gratulieren.