Coronavirus

Sperrzeit-Verordnung ausgesetzt

Der Landkreis Gießen setzt den Vollzug der Sperrzeit-Verordnung nach Beschluss des Verwaltungsgerichthofs aus. Dies bedeutet eine Abweichung von den Weisungen des Landes Hessen.

Klärung mit Ministerium angekündigt

Der Landkreis hatte als einen Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Sperrzeit für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten auf 23 Uhr festgesetzt. Der Verwaltungsgerichtshof gab in zweiter Instanz einer Beschwerde gegen diese Maßnahme statt und begründete dies damit, dass die Verfügung nicht verhältnismäßig und rechtswidrig sei.

Landrätin Anita Schneider verweist darauf, dass der Landkreis mit der Verlängerung der Sperrzeit entsprechend dem Eskalationskonzept des Landes Hessen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gehandelt habe. „Wir werden nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs daher nun von der Weisung des Landes in diesem Punkt abweichen.“ Die Landrätin kündigt vor diesem Hintergrund eine Klärung mit dem Hessischen Sozialministerium an. 

Der Verwaltungsgerichtshof hatte gleichermaßen darauf hingewiesen, dass ein Verbot der Abgabe und des Konsums von Alkohol von 23 bis 6 Uhr als milderes und adäquates Mittel anzusehen sei.

Inzidenz von 79,4 

Der Landkreis Gießen hat am Freitagnachmittag, 23. Oktober 2020 um 15 Uhr mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 79,4 die höchste Stufe des Eskalationskonzepts erreicht. Der Verwaltungsstab des Landkreises wird in Abstimmung mit dem Hessischen Sozialministerium in den kommenden Tagen über weitere Schritte zur Eindämmung der Pandemie beraten.

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