Betrifft Risikogebiete

Urlaubsrückkehrer sollten sich melden

Lange hat man sich auf den Urlaub gefreut: Sandstrände, leckeres Essen, romantische Sonnenuntergänge. Aber die Corona-Gefahr ist noch nicht vorbei. Wer aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehrt, sollte sich ausnahmslos und umgehend nach der Rückkehr beim Gesundheitsamt melden, teilt der Kreis Gießen mit.

Wann Quarantäne notwendig ist

Die Corona-Verordnungen des Landes Hessen sehen entsprechende Regelungen für Reiserückkehrer vor, die jedoch unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zulassen. Dies sorgt bei vielen Reisenden für Informationsbedarf, so eine Zwischenbilanz des Hygieneteams im Gesundheitsamt. So müssen sich laut Landesverordnung Personen, die aus einem vom Robert Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet einreisen, sofort und ohne Umweg nach Hause und 14 Tage in Quarantäne begeben. Außerdem sind sie verpflichtet, sich umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Von dieser Pflicht ausgenommen sind nach der Landesverordnung Personen, die mit einem gültigen ärztlichen Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorweisen können, dass keine Anhaltspunkte für eine SARS-CoV-2-Infektion bestehen. Grundlage muss dabei eine vorherige Testung sein.

So idyllisch die Urlaubsstimmung und -gegend auch sein mag –man darf weiterhin die Corona-Gefahr nicht unterschätzen.  (Archivfoto: Jörg-Peter Schmidt)

Einmaliger Test nur Momentaufnahme

Gerade hier gebe es in Zusammenhang mit den an Flughäfen angebotenen Tests Raum für falsche Interpretationen, erklärt Dr. Anja Hauri, Leiterin des Sachgebiets Hygiene im Kreisgesundheitsamt. Denn ein einmaliger Test sei immer nur eine Momentaufnahme. Auch bei einem einmaligen negativen Ergebnis sei nicht ausgeschlossen, dass eine Person sich infiziert hat – die Viruslast aber noch nicht so groß war, dass die Infektion nachweisbar war. „Auch im Zeitraum nach dem Test und bis zur Einreise nach Deutschland kann eine Ansteckung erfolgen“, sagt Hauri.

Wie rasch sich Infektionszahlen vor Ort durch einzelne Personen nach einer Reiserückkehr steigern können, haben die vergangenen Wochen gezeigt. „Allein seit dem 1. Juli bis zum Morgen des 23. Juli 2020 sind 17 von 18 COVID-19-Fällen im Landkreis Gießen darauf zurückzuführen“, gibt Landrätin Anita Schneider zu bedenken. Sie appelliert an alle Reisenden – auch Urlauber innerhalb Deutschlands oder der EU – sich regelmäßig über die Situation vor Ort zu informieren und auch unterwegs Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Beratung wird angeboten

Das Gesundheitsamt bittet alle Personen, die aus Risikogebieten oder Gebieten mit örtlich begrenzten hohen Fallzahlen zurückkehren, sich ausnahmslos und umgehend telefonisch zu melden. In der Beratung können alle weiteren Fragen geklärt werden. Das Gesundheitsamt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-3560 (Montag bis Donnerstag 8 bis16 Uhr, Freitag 8 bis 14 Uhr, Samstag 11 bis 15 Uhr) E-Mail hygiene@lkgi.de.

Hinweise des Landes Hessen für Reiserückkehrer unter soziales.hessen.de

Hinweise und eine Auflistung des RKI zu Risikogebieten unter: rki.de

Titelbild: Im Koffer darf selbstverständlich die Mund-Nasen-Bedeckung nicht fehlen. (Foto: Landkreis Gießen)

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