Ab 30. Mai Stufe 2 im Kreis Gießen
Im Landkreis Gießen gelten voraussichtlich ab Sonntag (30. Mai 2021) weitere Erleichterungen bei den Corona-Beschränkungen. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Robert Koch-Institut dem Landkreis Gießen auch am Samstag (29. Mai) eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 ausweist.Die Pressestelle des Landkreises Gießen teilt am 28. Mai mit: Weil der Landkreis Gießen nach den vom RKI ausgewiesenen Daten dann seit fünf Tagen in Folge mit seiner Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 liegen würde, würde ab Sonntag (30. Mai) die Stufe 2 der hessischen Landesregelung gelten.

Regelungen für Schulklassen
In der zweiten Stufe sind private Treffen für zwei Haushalte oder maximal zehn Personen erlaubt. Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen. Für alle Schulklassen gilt Präsenzunterricht. Zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin zweimal wöchentlich ein Schnelltest erforderlich.
Regeln für Geschäfte
Geschäfte, die bisher Einkauf nur mit Termin anbieten durften („Click and Meet“), dürfen in Stufe 2 ohne diese Beschränkung öffnen – Auflage bleiben aber begrenzte Kundenzahlen sowie die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (OP-Masken, FFP2- oder vergleichbare Masken). Negative, aktuelle Testergebnisse werden für diese Geschäfte empfohlen (Schnelltest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt).

Regeln für Gastronomie
Die Gastronomie darf in der zweiten Stufe unter Auflagen auch in Innenräumen öffnen: Für den Besuch im Innenbereichen ist ein negatives, aktuelles Testergebnis nötig, für die Gastronomie draußen wird dies empfohlen. Gastronomen müssen die Kontaktdaten der Gäste erfassen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen ist an die Luca-App angeschlossen, die für diesen Zweck von Betreiber*innen ebenso wie von Gästen genutzt werden kann.
Regeln für Mannschaftssport
Mannschaftssport ist in Stufe 2 wieder möglich. Das Vorweisen eines negativen, aktuellen Testergebnisses wird empfohlen. Schwimmbäder dürfen mit Personenbegrenzung und Terminvereinbarung öffnen. Auch hier gilt eine Testempfehlung.
Alle Informationen rund um die neuen Landesregeln hat das Hessische Sozialministerium unter soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln