Entschädigung für Dezember
Wer als Folge des Bund-Länder-Beschlusses vom 28. Oktober 2020 seinen Betrieb schließen musste, kann nun auch für Dezember 2020 eine Entschädigung beantragen, teilt der Landkreis Gießen mit. Wie die Novemberhilfe kann auch die Dezemberhilfe nur über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sogenannte prüfende Dritte, beantragt werden. Ausgenommen sind Soloselbstständige mit einem Förderhöchstbetrag von 5.000 Euro.
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Anträge können online gestellt werden
Viele Bundesbürger sind wegen des Corona-Problems in Existenznöte geraten. Jetzt gibt eine wichtige Nachricht: Wer Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragen möchte, kann dies ab sofort online tun.
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