Corona-Entschädigung

Anträge können online gestellt werden

Viele Bundesbürger sind wegen des Corona-Problems in Existenznöte geraten. Jetzt gibt eine wichtige Nachricht: Wer Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragen möchte, kann dies ab sofort online tun.

Anspruch infolge Quarantäne

In einer Pressemitteilung des Landratsamtes Gießen wird erläutert:  Durch das Online-Verfahren ist eine zügige Bearbeitung sowie eine zeitnahe Auszahlung eventueller Entschädigungszahlungen möglich. Das Antragsformular und weitere Infos zu Entschädigungen nach IfSG erhalten Betroffene unter ifsg-online.de/index.html

Das Regierungspräsidium Darmstadt übernimmt die Bearbeitung sämtlicher Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit Corona, die im Land Hessen gestellt werden. Bereits gestellte Anträge beim örtlichen Gesundheitsamt können leider nicht an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet werden, da das Antragsformular einige weitergehende Informationen erfordert. Eine erneute Antragstellung unter dem oben genannten Link ist daher erforderlich.

Anspruch auf eine Entschädigung hat, wer einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots hat. Das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne muss vom Gesundheitsamt oder einer anderen zuständigen Stelle angeordnet sein. Freiwillige Quarantäne wird nicht entschädigt. Auch angeordnete Schließungen von Geschäften, Betrieben, Freizeiteinrichtungen, Sportstudios, etc. oder die Untersagung von Veranstaltungen sind kein Tätigkeitsverbot im Sinne des Gesetzes. Mehr Information hierzu bietet die abgegebene Internetseite. 

Wer zahlt Entschädigung?

Sorgeberechtigte Beschäftigte und Selbständige können eine Entschädigung aufgrund von Kita- oder Schulschließungen erhalten, sofern die Anforderungen erfüllt sind. Beschäftigte erhalten in den ersten sechs Wochen die Entschädigung vom Arbeitgeber  –  der Arbeitgeber wiederum kann sich diese Kosten erstatten lassen. Auch zu diesem Themenkomplex bietet die genannte Internetseite des Bundesinnenministeriums nähere Information.

Ansprechpartner beim Landkreis Gießen ist Dr. Manfred Felske-Zech, Leiter der Wirtschaftsförderung, Telefon: 0641 9390-1767, E-Mail: wirtschaft@lkgi.de

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