Landkreis Gießen

Nächtliche Ausgangssperre ab 2. April

Wegen der stark steigenden Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus verhängt der Landkreis Gießen erneut eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Der Landkreis sieht diese in einer Allgemeinverfügung vor, die am Freitag, 2. April 2021 um 0 Uhr in Kraft tritt.

Mit diesem Schritt setzt der Landkreis eine Vorgabe aus der höchsten Stufe „schwarz“ des Eskalationskonzepts des Landes Hessen zur Eindämmung der Corona-Pandemie um, erläutert die Pressestelle des Landkreises. Nächtliche Ausgangssperren zur Kontaktbeschränkung sind darin vorgesehen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt.

Verfügung gilt bis 21. April

Die Allgemeinverfügung gilt bis 21. April. Die nächtliche Ausgangssperre kann vorab aufgehoben werden, wenn die landkreisweite Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 200 sinkt.

Für private Treffen im nicht öffentlichen Raum empfiehlt der Landkreis dringend die Einhaltung des Mindestabstands von1,5 Metern zu Personen des anderen Hausstands und Treffen ausschließlich im Freien.  (Archivfoto: Jörg-Peter Schmidt)

Wann gelten Ausnahmen?

Damit ist im Landkreis Gießen der Aufenthalt außerhalb von Wohnungen in der Zeit zwischen 21 Uhr bis 5 Uhr nur in Ausnahmegründen gestattet. Ausnahmen sind zum Beispiel berufliche Gründe, die Unterstützung pflege- oder hilfsbedürftiger Angehöriger oder die Versorgung von Tieren. Fragen und Antworten rund um die nächtliche Ausgangssperre und die häufigsten Ausnahmegründe hat der Landkreis auf der Informationsseite corona.lkgi.de unter dem Menüpunkt „FAQ“ und dem Unterpunkt „Ausgangssperre“ zusammengefasst.

Wie ist Situation im Sport?

Nach wie vor untersagt bleiben der Alkoholkonsum auf den in der 23. Allgemeinverfügung gelisteten Orten. Sport in Sporthallen, Sport- und Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist nicht zulässig, Ausnahmen gelten für Spitzen- und Profisport und Schulsport. Eine Kinderbetreuung in Kitas soll nur dann genutzt werden, wenn es dringend notwendig ist.

Bitte Coronaregeln beachten

Für private Treffen im nicht öffentlichen Raum empfiehlt der Landkreis – ergänzend zu den Regelungen des Landes – dringend die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu Personen des anderen Hausstands und Treffen ausschließlich im Freien. Wenn auf Treffen in Innenräumen nicht verzichtet werden kann, wird empfohlen, dass sich nur Personen mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Testergebnis treffen und während des Treffens alle Personen medizinische Masken tragen. 

Die Testzentren von DRK und Johannitern im Landkreis bieten auch an den Feiertagen kostenlose Bürgertests. Eine Übersicht gibt es unter corona.lkgi.de unter dem Menüpunkt „Schnelltests“. 

Die 29. Allgemeinverfügung wird im Internet unter corona.lkgi.de eingestellt und ist dort im Wortlaut nachzulesen.

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