Beschränkungen aufgehoben
Die Beschränkungen zum Schutz vor der Geflügelpest im Landkreis Gießen werden am 7. März 2026 vollständig aufgehoben, teilt die Kreisverwaltung mit.Keine Stallpflicht mehr
Weil bei Wildvögeln in der Nähe von Flüssen und Seen vielfach das Geflügelpestvirus nachgewiesen worden war, hatte das Veterinäramt des Kreises im Januar 2026 „Aufstallungszonen“ eingerichtet, in denen Vögel und Geflügel dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben mussten. So sollte verhindert werden, dass Wildvögel eindringen.
„Wegen der positiven Entwicklung der aktuellen Seuchenlage können sowohl die Aufstallungspflicht als auch die damit zusammenhängenden weiteren Schutzvorkehrungen nun komplett entfallen“, schreibt die Kreisverwaltung. Sie Stallpflicht war vom Veterinäramt bereits auf den Bereich der Hungener Seen verringert worden.
Sicherheitsmaßnahmen weiter empfohlen
„Das Veterinäramt beobachtet das Geflügelpestgeschehen weiterhin und bewertet dieses ständig neu“, wird der zuständige Dezernent Christian Zuckermann in der Pressemitteilung des Kreises zitiert. Es seien auch „kurzfristige Anpassungen der Vorkehrungen zum Eindämmen des Geschehens möglich“. Zuckermann geht davon aus, dass das Virus unter Wildvögeln dauerhaft verbreitet ist und vor allem Wasservögel wie Enten und Gänse infiziert sein können, ohne zu erkranken. „Vogel- und Geflügelhaltungen empfehlen wir nach wie vor, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Darunter fallen Schutz- und Hygienevorkehrungen, um eine Übertragung der Geflügelpest von Wildvögeln auf gehaltene Vögel zu verhindern“, so Zuckermann.
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen.
Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung im Wortlaut stehen im Internet unter unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest.
Titelbild: Hühner dürfen wieder raus. (Achivbild)