Friedberg/Bad Nauheim

Mieterbund für Wohnungsbau

Der Mieterbund Friedberg und Wetteraukreis hat in seiner Jahreshauptversammlung geklagt, dass die Friedhofserweiterungsfläche im Bad Nauheimer Stadtteil Nieder-Mörlen nun doch nicht bebaut werden soll und dass auf dem einstigen Friedberg Kasernengelände in Sachen Wohungsbau nichts tut. Außerdem stellte die Mieterlobby vermehrt vorgetäuschten Eigenbedarf von Vermietern fest.

Der Entschluß der Bad Nauheimer Stadtverordnetenversammlung, die Bebauung der Friedhoferweiterungsfläche in Bad Nauheim Nieder-Mörlen nicht umzusetzen, sei „ein grandioser Fehler“, so der Mieterbund. Von „Umsetzung des Bürgerwillens“ könne keine Rede sein. Niemand habe die Bürger gefragt, die eine Mietwohnung suchen oder ein Haus bauen wollen. „Stattdessen ist aus blankem Opportunismus heraus eine innerstädtische Fläche für die Bebauung mit Wohnungen unberechtigten Partikularinteressen der Anwohner geopfert worden in der Annahme, man werde zukünftig Wählerstimmen generieren“, erklärt Michael Klaus, Vorsitzender des Mieterbundes Friedberg und Wetteraukreis. Das werde dazu führen, dass Anlieger, die eine freie städtische Fläche, die sie vom Grunde her überhaupt nichts angehe, mit neuen Nachbarn teilen sollen, Bürgeriniativen gründen, weil Stadtverordnete nicht mehr zu ihrer Meinung und Entscheidung stehen, wenn man nur genug Druck aufbaut wird. Der Mieterbund hat rund 2800 Mitglieder, die Hälfte davon aus Bad Nauheim und Friedberg. Er hat sich für die Bebauung der Friedhofserweitungsfläche in Nieder-Mörlen eingesetzt. Der Bebaungsplan mit seine etwa 50 Wohnungen sei zwar nicht der große Wurf, gehe aber in die richtig Richtung, weil die Wohnungen in der Innenstadt und nicht an der Peripherie des Stadtgebietes geplant waren.

Dauerskandal für Friedberg

Auch die Entwicklung des Mietwohnungsbaus in Friedberg gefällt dem Mieterbund nicht. Klaus: „Seit dem Abzug der US-Amerikaner im Jahre 2007 liegen die 74 Hektar Kasernengelände brach, nichts tut sich. Hat der Vorgänger des aktuellen Bürgermeisters wenigstens noch einige Show-Veranstaltungen zur beabsichtigten Bebauung veranstaltet, sind noch nicht einmal derartige Regungen des aktuellen Amtsinhabers festzustellen“, so Klaus. In Städten mit vergleichbaren Konversionsgeländen wie Hanau, Wiesbaden, Gießen könnten sich nur noch die ältesten Bürger daran erinnern, das die heute mit Wohnungen bebauten Flächen ihrer Städte dereinst militärisch genutzt wurden. Michael Klaus spricht von einem „Dauerskandal für Friedberg“. Für die Bebaubarkeit der Flächen seien die Kommunen zuständig. Klaus: „Die Kommunen sind der Flaschenhals, wenn sich dort nichts tut, und das Engagement brach liegt, tut sich auch auf dem Wohnungsmarkt nichts, und auch die Flächen bleiben brachliegend“.

Im seinem Bericht über Schwerpunkte der Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den beiden vergangenen Jahren wies Michael Klaus darauf hin, dass neben Eigenbedarfskündigungen selbst vermehrt Rechtsfragen nach vorgetäuschtem Eigenbedarf zu lösen seien. Der Zusammenhang mit dem begrenzten Wohnungsmarkt sei offensichtlich: Wer nach einer Eigenbedarfskündigung aus seiner Wohnung ausgezogen sei, ob nach Ablauf der Kündigungsfrist oder etwa nach einem Räumungsprozeß, sähe mitunter sehr genau hin, ob im Nachhinein tatsächlich der behauptete Eigenbedarf umgesetzt wurde oder nicht.

Nebenkostenvorauszahlungen grundlos erhöht

Auch sogenannten „Pro-Forma-Einzug“ habe es schon gegeben: Der Begünstige zieht nach Auszug des Mieters zum Schein eine kurze Zeit in die Mietwohnung ein, dann wieder aus, um sie danach neu zu vermieten. Auch bei Renovierungsfragen gelte es, aufzupassen und vorsorglich fachkundigen Rat einzuholen. Michael Klaus: „Das für den Laien Verwirrende ist, dass im Regelfall Renovierungspflichten in den Mietvertragsformularen detailliert geregelt sind, um dem Mieter vor Augen zu führen, was er angeblich alles zu renovieren habe, tatsächlich gelten aber 95 Prozent all dieser schriftlichen Fixierungen nicht, was einem so ohne weiteres nicht einleuchtet, wenn man nicht vom Fach ist“. Derzeit würden Vermieter vermehrt von heute auf morgen die Erhöhung von Nebenkostenvorauszahlungen fordern in erheblicher Form, um eventuelle hohe Nachzahlungen für die Zukunft zu vermeiden, aber nur unter pauschalem Hinweis auf die Preissteigerungen im Energiesektor. „Auch hier gilt, sich nicht in Panik versetzen zu lassen“, so Michael Klaus. Grundlage einer jeden Erhöhung von Vorauszahlungen sei, dass zunächst eine Abrechnung erteilt wurde. „Wer jetzt erhöhte Vorauszahlungen begehrt, muss in jedem Fall das Jahr 2020 abgerechnet haben und am besten auch schon das Jahr 2021. Die Energie für diese Zeit ist schon längst eingekauft, kann also keine Steigerungsraten in Form von erhöhten Nachzahlungen erbringen aufgrund der aktuellen Lage. Was für das Jahr 2022 sein wird, weiß noch niemand, erhöhte Vorauszahlungen können also mit Rechtsgrund gar nicht gefordert werden, vielmehr sollte der Mieter für sich selbst und in „seinem eigenen Sparschwein“ eine Rücklage für eventuelle Nachforderungen bilden.“

Titelbild: In der leerstehenden Friedberger kaserne könnten Wohnungen entstehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert