Elisabeth Selbert

Anwältin der Gleichberechtigung

Von Ursula Wöll

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, so steht es klipp und klar in unserem Grundgesetz. Der Absatz 2 in Artikel 3 ist vor allem Dr. Elisabeth Selbert zu verdanken, die 1949 beharrlich auf diesem Satz bestand. Sie würde am 22. September 125 Jahre alt, ein Grund zum Erinnern und Feiern. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kommt nach Kassel, wo Selbert geboren wurde, wo sie lebte und wo auch ihr Grab ist. Auf dem Ständeplatz wird er eine lebensgroße Skulptur von ihr enthüllen.

Gleichberechtigung – eine unendliche Geschichte

Elisabeth Selbert (1896-1986) war eine der „vier Mütter des Grundgesetzes“, das 1948/49 im Parlamentarischen Rat entstand. Von seinen 65 Mitgliedern waren nur vier weiblich und Selbert die hartnäckigste unter diesen wenigen. 

Elisabeth Selbert in der Zeit der Aufstellung des deutschen Grundgesetzes 1948. Foto: Haus der deutschen Geschichte, www.hdg.de

Hartnäckig und beharrlich musste sie auch sein, denn in dem verfassungsgebenden Gremium stieß sie mit ihrer schnörkellosen Formulierung des Grundrechts der Gleichstellung von Frauen und Männern auf Widerstand, sogar anfangs bei ihren drei Kolleginnen! Doch sie ließ nicht locker, holte sich öffentlichen Rückhalt über die Medien, reiste durchs Land und mobilisierte Frauengruppen. So setzte sie die fünf Worte des Absatz 2 schließlich durch, an denen absolut nichts zu deuteln ist.

Neue Bronzeskulptur auf dem Ständeplatz in Kassel

Die nordhessische Bildhauerin Karin Bohrmann-Roth hat nun eine Bronzeskulptur dieser bedeutenden Frau modelliert, die Bundespräsident Steinmeier am 21. September 2021 in Kassel enthüllen wird. Die Künstlerin las viel über die 1986 verstorbene Frauenrechtlerin Selbert. Sie schaute sich ganz bewusst den Film von 2014 mit Iris Berben als Elisabeth Selbert in der Hauptrolle nicht an. Sie wollte auf ihre eigene Art der Person nahekommen.  Deren starken und beharrlichen Charakter drückt sie in einer aufrechten Haltung der Statue aus. Lebensgroß, mit erhobenem Kopf, schreitet sie vorwärts. Statt einer Handtasche trägt sie ein Aktenbündel unterm Arm, statt einer Krawatte ein Tuch um den Hals. Natürlich trägt sie keine Hosen wie Merkel heute, sondern ein Kostüm. Die damalige Kleider- und Frisurenmode kommt uns heute recht betulich vor, so dass wir die Stärke der Frau selbst leicht verkennen.

Lebensgroß, als Bronzeskulptur von Karin Bohrmann-Roth, wird Elisabeth Selbert künftig auf dem Ständeplatz in Kassel stehen. Foto: privat

Die Statue wird ohne Sockel auf der schwarz-weißen Schachbrettpflasterung des Ständeplatzes stehen, ebenerdig platziert also, auf Augenhöhe mit den PassantInnen. Damit werden die wenigen Frauenstatuen im öffentlichen Raum wieder um eine zahlreicher, bleiben aber weiter relativ unterrepräsentiert. Überdies macht es einen Unterschied, ob ich der Kasseler Ehrenbürgerin Dr. Elisabeth Selbert nur gedruckt auf Papier begegne oder ob sie mir meinen Weg verstellt und ich einen Bogen auf dem Platz um sie machen muss. Eine solche sinnliche Erfahrung bleibt stärker haften.

Sehr oft wird die Anwältin zu ihren Lebzeiten – sie starb mit 90 Jahren – leibhaftig über genau diesen Platz in ihre nahe Kanzlei gelaufen sein! Das 1896 in eine kleinbürgerliche Familie geborene Fräulein Rohde musste vor dem Abitur die Schule verlassen, weil das Geld fehlte. Im Unterschied zu ihren männlichen Mitschülern erhielt sie aber kein Abschlusszeugnis. Das war sicher eine erste prägende Erfahrung von ungleicher Behandlung.

Später holte sie ihr Abitur nach und studierte Jura, auch an der Marburger Uni. Dort war sie die einzige Jurastudentin, und der Professor bat sie zuhause zu bleiben, wenn bestimmte Themen anstanden, die „für weibliche Ohren“ zu unfein waren. Schon seit 1918 engagierte sie sich in der SPD und heiratete 1920 den ihr im Geiste verwandten SPD-Politiker Adam Selbert, bekam zwei Kinder und promovierte über ein Frauenthema. Sie brachte die Familie allein durch, als die Nazis ihren Mann verhafteten. Ihr Nachlass befindet sich im ‚Archiv der deutschen Frauenbewegung‘, das zufällig ebenfalls in Kassel residiert.

Die Gleichberechtigung bleibt theoretisch, wenn Frauen sie nicht einfordern

 Alle zwei Jahre wird der mit 10 000 Euro dotierte Elisabeth-Selbert-Preis vergeben. Straßen, Schulen und Plätze sind bundesweit nach der Frauenrechtlerin benannt. Der Elisabeth-Selbert-Verein in Gießen etwa ist nun über 30 Jahre alt und auch das Gießener Frauenkulturzentrum trägt ihren Namen. Lange Zeit engagierte sich die Anwältin nach 1950 in der hessischen Landespolitik. Ihr war immer bewusst, dass das Grundrecht auf Gleichberechtigung „papieren“ bleibt, wenn es nicht, vor allem von uns Frauen, mit ‚Leben‘ erfüllt wird.

Eine aktuell zu schleifende Bastion der Ungleichheit ist vor allem der lässige Umgang mit den weiblichen Formen der Sprache. Ein Beispiel dafür: Montags um 20.05 Uhr beginnt ein WDR5-Radioredakteur seine wöchentliche Philosophiestunde trotz zahlreicher Proteste weiterhin mit dem Satz: „Freunde der Weisheit“. Sprache formt die Bilder in unserem Kopf, sie ist deshalb nicht unwichtig. In diesem Fall verhindert sie, sich weibliche Philosophinnen vorzustellen.

Das Menschenrecht auf Gleichberechtigung von Frau und Mann ist global gültig, also von der jeweiligen Kultur unabhängig. Wenn gerade jetzt die Frauen in Afghanistan erneut aus dem öffentlichen Leben verbannt werden, so bin ich dankbar, dass ich nicht dort leben muss. Halt, da fällt mir ein, dass ich nicht einmal den Artikel 3 GG richtig kenne. Denn wo ein Absatz 2 ist, muss ja auch ein Absatz 1 sein. Abschließend  also der ganze Text, der sich in Kabul wie Poesie anhören muss. Danke Frau Dr. Selbert, für Ihre damalige Hartnäckigkeit im Parlamentarischen Rat!

Artikel 3 des Grundgesetzes

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteilligt werden.

(Anmerkung: Das Wort ‚Rasse‘ wird ersetzt werden durch ‚aus rassistischen Gründen‘)

Ein Gedanke zu „Elisabeth Selbert“

  1. Prima Ursula Wöll, dass du rechtzeitig an Elisabeth Selbert erinnerst! Dieser starken, durchsetzungsfähigen Frau, haben wir viel zu verdanken. Es gibt genügend Anlässe, wo sie uns heute noch Vorbild sein kann. Als erste kommunale Frauenbeauftragte , von 1986 bis 2010 in Gießen, kann ich davon ein Lied singen und wünsche uns Frauen nach wie vor den Mut und die Stärke, sich im Sinne von Elisabeth Selbert, einzumischen und die Stimme zu erheben.

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