Coronavirus

Allgemeinverfügung wird verlängert

Der Landkreis Gießen hat seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Coronavirus verlängert. Die in verschiedenen Punkten geänderte Verfügung ist am Sonntag, 5. Juli 2020 in Kraft getreten und gilt bis zum 16. August 2020.

Wie man die Maske tragen muss

Die Änderungen präzisieren und erweitern abermals an verschiedenen Stellen die Regelungen seitens des Landes, teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit. So sind Hygienekonzepte nicht nur für den Trainings-, sondern auch den Wettkampfbetrieb im Freizeitsport erforderlich. Zugleich entfällt das bisher durch die Landkreis-Verordnung gegebene Verbot von Zuschauern in Fitnessstudios. Betreiber von Fitnessstudios haben aber weiterhin Teilnehmerlisten zu führen, die für jeweils einen Monat aufzubewahren sind. 

Der Landkreis präzisiert weiter die Schutzvorkehrungen für Bereiche, in denen das Tragen einer Maske vorgeschrieben ist. Ausnahmen sind hier – so für Verkaufspersonal im Einzelhandel – nur zulässig, wenn andere Schutzvorkehrungen wie Trennscheiben vorhanden sind. Allein ein räumlicher Abstand von 1,5 Metern reicht nicht für eine Ausnahme der Maskenpflicht aus. Masken müssen Mund und Nase bedecken.

Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen im Internet unter lkgi.de

Unter der Adresse lkgi.de erfährt man die aktuellen Daten zur Corona-Situation im Kreis Gießen.

Aus der Homepage des Landratsamtes geht die Corona-Situation im Landkreis Gießen vom 4. Juli 2020 hervor. Es gibt 259 bestätigte Fälle. Drei Erkrankte sind in stationärer Behandlung.  Vier Menschen sind gestorben  und 242 genesen. 

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