Coronapandemie

Dienstleistungen werden eingeschränkt

Einige Dienstleistungen sind ab Montag, 29. März 2021, nur mit negativem Ergebnis eines Coronatests möglich. Das besagt eine neue Allgemeinverfügung, die der Landkreis Gießen zum Schutz vor dem Coronavirus erlassen hat.

Die neue Allgemeinverfügung führt die wesentlichen Inhalte der bisherigen Verfügung fort, trifft aber neue Regelungen für bestimmte Dienstleistungen, die nur mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Testergebnis zugänglich sind. Dies betrifft aber nur Bereiche, die über die lebensnotwendige Grundversorgung hinausgehen. Für beispielsweise Lebensmittelmärkte, Tankstellen, Apotheken, Drogerien, Optiker und medizinische Dienstleistungen wie etwa Physiotherapie gilt diese Auflage nicht. Auch Geschäfte, die ausschließlich Abholung („Click and Collect“) anbieten, sind ausgenommen, teilt die Pressestelle des Landkreises mit. 

Wo sind Negativtests notwendig?

Negative Tests sind jedoch notwendig für den Besuch von Gartenmärkten, Baumschulen, Blumenläden, Buchhandlungen sowie Bau- und Heimwerkermärkten – ebenso für Dienstleistungen der Körperpflege – einschließlich  Friseurbesuche – und Fitnessstudios. Ein Antigen- bzw. Schnelltestergebnis darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Testergebnis nicht älter als 48 Stunden sein.

Negative Tests sind notwendig beispielsweise für den Besuch von Buchhandlungen. (Foto: Wikipedia, User: Mattes)

Kunden müssen ein Testat – also einen Nachweis über das negative Ergebnis zum Beispiel per E-Mail oder als Dokument – vorweisen. Diese Nachweise werden durch Testzentren zum Beispiel im Rahmen der kostenlosen Bürgertestungen ausgestellt. Betreiber der betreffenden Geschäfte und Studios sind verpflichtet, sich die Nachweise zeigen zu lassen, und dies dokumentieren.

Britische Variante hochansteckend

„Mit diesem Schritt soll verhindert werden, dass Personen ohne Symptome unerkannt Infektionen weitertragen“, sagt Landrätin Anita Schneider. Gerade vor dem Hintergrund der stark steigenden Infektionszahlen und der Ausbreitung der hochansteckenden britischen Virusvariante sei dies notwendig, um für mehr Sicherheit zu sorgen.  

Eine Übersicht darüber, wo der Landkreis und weitere Anbieter kostenlose Bürgertestungen vorhalten, gibt es im Internet auf corona.lkgi.de unter dem Menüpunkt „Schnelltests“ und hessenweit – geordnet nach Postleitzahlen – unter corona-test-hessen.de

Der Landkreis wird sein kostenloses Testangebot in Kooperation mit DRK und Johannitern ausbauen.

Verfügung gilt bis 18. April 2021

Weiterhin untersagt bleiben der Verkauf von Alkohol zum Sofortverzehr und der Konsum von Alkohol an einer Reihe von öffentlichen Plätzen im Landkreis, die in Abstimmung mit den Kommunen in die Allgemeinverfügung aufgenommen wurden.

Die 27. Allgemeinverfügung tritt am 29. März in Kraft und gilt bis 18. April. Sie wird zum Nachlesen eingestellt unter corona.lkgi.de. Eine Lesefassung wird ebenfalls bereitgestellt.

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