Coronakrise

Hilfspakete in Gießen

Die Stadt Gießen will durch Hilfspakete die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Betrieben der Gastronomie sowie von Familien erhalten. Die Stadt will aber nicht per se alle ihre Forderungen erlassen.

Unterstützung für Firmen und Familien

Der Magistrat, berichtet die Stadt in einer Presseinfo, will zunächst zur Unterstützung von Gießener Unternehmen, Betrieben und der Gastronomie folgende Punkte beschließen:

  1. Die Vorauszahlung von Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer auf Antrag schnell und unbürokratisch bis 31.12.2020 stunden: d. h. die Forderungen zunächst sofort aussetzen, um die Liquidität, die die Betriebe zur Aufrechterhaltung ihres Betriebs in Krisenzeiten brauchen, zu erhöhen. Nötig ist dafür nur ein formloser Antrag an die Gießener Kämmerei.
  2. Auf sonst übliche Ratenzahlungen bei Bedarf ganz verzichten. Es werden auch keine Stundungszinsen erhoben.
  3. Auf Mahnungen und Vollstreckungen von Forderungen, die z. B. aufgrund eines vergessenen Antrags entstehen könnten, absehen.
  4. Generelle/längerfristige Reduzierungen und Anpassungen der Höhe von Vorauszahlung wird weiterhin das Finanzamt vornehmen, im Zweifel hilft hier die Kämmerei.

Ziel ist es, die laufenden finanziellen Belastungen der Unternehmen möglichst schnell und unbürokratisch zu reduzieren und damit dazu beizutragen, dass deren Existenz gesichert bleibt. Unabhängig davon hat die Wirtschaftsförderung der Stadt ihre Bemühungen intensiviert, Unternehmen zu beraten und die richtigen Wege zur Beantragung der staatlichen Mittel von Bund und Land zu weisen. Auch diese direkten Hilfsangebote sollen dazu beitragen, dass Gießener Unternehmen die Krise überstehen. Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz will die Anträge den zuständigen Gremien zum Beschluss vorlegen.

Der Magistrat will zudem für städtische Bürger/innen, – vor allem Familien – die derzeit gewisse Angebote städtischer Einrichtungen aufgrund von Schließungen oder reduzierter Leistung nicht nutzen können, aber eigentlich bis zur Prüfung der Einzelfälle zur Weiterzahlung verpflichtet wären, gleichermaßen großzügig verfahren:

  1. Zahlungen für die Nutzung gewisser großer städtischer Einrichtungen werden ohne Nachweis ab sofort nicht mehr geltend gemacht. Das heißt: Es werden ab sofort (1. April) keine Abbuchungen mehr stattfinden. Das gilt für jeden vollen Monat der Schließung der Einrichtung.
  2. Diese Regel gilt zunächst für folgende Einrichtungen und Gebühren:
  • Volkshochschule: Benutzungsgebühren
  • Kindertagesstätten: Kindertagesstättengebühren, Essensgelder Einrichtungen
  • Tagespflege: Teilnahmebeiträge für Tagespflege
  • Schülerbetreuung: Schülerbetreuungsbeiträge, Essensgelder Schulen

Ob die Stundung der städtischen Forderungen nach Prüfung der Einzelfälle dazu führt, dass gänzlich darauf verzichtet wird, kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Es sind schlicht zu viele, um einerseits ein geordnetes und auch sozial gerechtes Verfahren durchzuführen, andererseits aber schnell zu einer spürbaren Entlastung und auch Beruhigung betroffener Menschen zu kommen. Vor allem deshalb setzt die Stadt nun darauf, die zusätzlichen Belastungen der Bürger/innen zunächst bei der zahlenmäßig großen Anzahl an Nutzer/innen der Kitas und Schülerbetreuung zu reduzieren. Trotz unterschiedlichster rechtlicher Regelungen bezüglich Gebührenerlassen will der Magistrat pragmatisch handeln und Zahlungsverpflichtungen deshalb aussetzen.

Gleichzeitig appelliert der Magistrat an alle: Wir erlassen nicht per se alle unsere Forderungen. Wir werden die Fälle natürlich prüfen. Und gegebenenfalls auch rückwirkend Zahlungen anfordern. Dies ist im Sinne zweier Ziele wichtig:

  • Schnell und unbürokratisch zu verhindern, dass Menschen in finanzielle Engpässe kommen und
  • gleichzeitig auch gerecht mit Steuergeldern umzugehen und Hilfen nur dort zu gewähren, wo sie nötig sind.

Diese Ersthilfe-Maßnahmen dienen als Sofort-Paket zur kurzfristigen Schaffung privater wie unternehmerischer Zahlungsfähigkeit. Sie sollen auch dazu dienen, den betroffenen Menschen und Betrieben Zeit zu geben. Zeit dafür, sich in der Krise zu sortieren, ohne existenzielle Sorgen haben zu müssen. Der Magistrat ist sich dessen bewusst, dass er nur einen (kleinen) Teil der Sorgen und Nöte mindern kann. Im gegebenen Rahmen möchte er aber dazu beitragen.Das Volumen des Gesamtpakets dieser städtischen Erste-Hilfe-Maßnahmen kann Liquiditätshilfen von mehr als 50 Mio. € erreichen, je nach Dauer der Krise und Umfang der Auswirkungen auf die Wirtschaft. Dies zeigt: Auch die Stadt Gießen ist bereit an die Grenzen ihrer eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit zu gehen. Dies betrifft aber nicht den Ergebnishaushalt der Stadt.Das Paket wird die Liquidität der Stadt insgesamt aber belasten. Erwartete Einnahmen werden damit ausbleiben. Dieser Engpass im laufenden Haushalt soll über einen Rückgriff auf den Bestand an Finanzmitteln und durch Nutzung des Kassenkreditrahmens (derzeit bei 22,5 Mio. Euro) ausgeglichen werden.

Infos der Stadt Gießen unter giessen.de

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