Verfügung gilt schon bald
Zum Schutz von Igeln und anderen dämmerungsaktiven Wildtieren dürfen im Landkreis Gießen künftig Mähroboter nachts nicht mehr mähen. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die Anfang Mai in Kraft tritt.
„Nachtfahrverbot“ für Mähroboter
Wie die Pressestelle des Landkreises erläutert, gilt die Verfügung für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Gießen mit Ausnahme der Stadt Gießen, die über eine eigene Naturschutzbehörde verfügt. Der Landkreis Gießen ist der erste Landkreis in Hessen, der ein „Nachtfahrverbot“ für Mähroboter aus Naturschutzgründen erlässt. Andere Kreise und Städte in Deutschland – etwa Erfurt, Leipzig und Köln – haben dies bereits getan.
Gefahr auch für andere Tiere
Mähroboter können innerhalb abgesteckter Flächen autonom mähen. Wer einen Mähroboter im Garten oder auf anderen Rasenflächen einsetzt, muss diesen nun so programmieren, dass er nachts sowie in der Dämmerung – 30 Minuten vor Sonnenuntergang und 30 Minuten nach Sonnenaufgang – nicht fährt. Denn die rotierenden Klingen können dämmerungsaktive Wildtiere, die im Garten auf Nahrungssuche sind, verletzen oder töten. Das gilt vor allem für Igel, die nicht flüchten, sondern sich bei Gefahr zusammenrollen. Neben Igeln sind auch andere geschützte Tiere wie Molche, Kröten oder Salamander gefährdet.
„Der Einsatz von Mährobotern wird zum Schutz von Wildtieren lediglich eingeschränkt“, sagt Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter und Naturschutzdezernent Christian Zuckermann. „Tagsüber können Mähroboter weiterhin eingesetzt werden.“
Studien u. a. der Universität Aalborg
2023 wurden in einer Studie der Universität Aalborg in Dänemark 18 Mähroboter getestet. Keines der Geräte hat im Gras liegende Igel als Hindernis erkannt. Einige fuhren über die Tiere hinweg und fügten ihnen schwere Verletzungen zu. Auch Forscherinnen und Forscher des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) haben nachgewiesen, dass es durch Mähroboter zu einem Tier- und Artenschutzproblem kommen kann. Da Igel laut Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Tieren gehören, dürfen sie weder gefangen noch verletzt oder getötet werden.
Bei der Umsetzung des „Nachtfahrverbots“ für Mähroboter setzt die Untere Naturschutzbehörde vor allem auf Information und Aufklärung. Sollten Verstöße gemeldet werden, wird zunächst mit Grundstückseigentümern Kontakt aufgenommen. Im äußersten Fall kann ein Verstoß jedoch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge haben.
Empfehlung zum Verzicht in Gärten
Grundsätzlich empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde, in Gärten auf automatisierte Rasenpflege zu verzichten und mit heimischen Wildkräutern, Stauden und Gehölzen Lebensraum für viele Arten zu schaffen. Deren Blüten locken Insekten an, die wiederum Nahrung für Igel und Vögel sind. Außerdem sollte auf Pflanzenschutzmittel und Pestizide verzichtet werden – Schneckenkorn ist auch für Igel giftig. In „wilden Ecken“ im Garten mit Laubhaufen oder Ästen finden viele Gartentiere Unterschlupf.
Verfügung ist nachlesbar
Die Verfügung kann auf der Homepage des Landkreises Gießen im Wortlaut nachgelesen werden unter https://www.lkgi.de/artenschutz-und-vielfalt/
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Gießen in Gießen erhoben werden.
Titelbild: Eine der Igelarten: Der Weißbrustigel. Foto: Wikipedia, Timaž Demšar