RP präzisiert die aktuellen Bestimmungen
Um die Grundversorgung der Bevölkerung in der Coronakrise zu sichern, hat das Regierungspräsidium Gießen (RP) die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und -nehmern im Regierungsbezirk Gießen an Sonn- und Feiertagen gestattet. Nun präzisiert es die Zeiten und Branchen. Betroffen sind Beschäftigte in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Vogelsberg, Gießen, Lahn-Dill und Limburg-Weilburg.
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