Recht auf bezahlten Sonderurlaub
Wer sich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit engagiert, hat unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf bezahlten Sonderurlaub. Darauf weist die Jugendförderung des Landkreises Gießen in einer Pressemitteilung hin. 77 Mal ist im vergangenen Jahr im Landkreis solcher Sonderurlaub gewährt worden.
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