Schwalben

Nester dürfen nicht beschädigt werden

Wer Schwalbennester beschädigt, macht sich strafbar, betont der Landkreis Gießen in einer Pressemitteilung. Ein Hausbesitzer hatte ein Nest zerstört, weil er befürchtete, sein Haus werde mit Kot verunreinigt.

„Nach etwa 14 Tagen Nestbau freut sich eine Schwalbe mit dickem Bauch auf das neue Zuhause für ihren Nachwuchs. Doch als sie zur Eiablage an die Hauswand zurückfliegt, an der sie und ihr Schwalben-Mann ganz fleißig das vermeintlich sichere Nest unter dem Dachvorsprung gebaut haben, findet sie nur noch einen kleinen Rest. Verwirrt und schon panisch fliegt das Schwalben-Paar hin und her. Wo sollen sie nun ihre Eier ablegen und ihre Kleinen großziehen?“, heißt es in der Pressemitteilung.

Die gesetzliche Bestimmung

Das ist laut Pressestelle passiert: Ein unwissender Hausbesitzer, der sich an den Nestern störte und befürchtete, dass die Tiere seine Hauswand mit Vogelkot verunreinigen, hat das Nest entfernt. Obwohl die Sorge nachvollziehbar ist, ist das Entfernen eines Schwalbennestes gesetzlich verboten. „Und das nicht ohne Grund. Denn leider sinkt der Schwalbenbestand stetig“, erklärt Christiane Schmahl, Dezernentin für Naturschutz im Landkreis Gießen.

Welche Arten heimisch sind

Im Landkreis Gießen sind drei verschiedene Schwalbenarten heimisch. Bei unserem Schwalbenpaar in Not handelt es sich um die Mehlschwalbe, die ihre Lehmnester an rauen Außenwänden baut, geschützt unter Dachvorsprüngen oder in Balkonnischen. Die Rauchschwalbe baut schalenförmige, offene Lehmnester im Inneren von Ställen, Schuppen, Garagen oder Rauchfängen. Und die Uferschwalbe gräbt Brutröhren in Steilufer von Sandgruben und geeignetem Haldenmaterial auf gewerblich genutzten Flächen.

Gefährdete Tiere

Weil die Population abnimmt, gehören Schwalben nach der Roten Liste für Hessen zu den gefährdeten Vogelarten und gelten auch nach Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützte Art. Somit sind Schwalben und ihre Nist- und Brutstätten unter gesetzlichen Schutz gestellt. Es ist grundsätzlich verboten, Nester zu beschädigen oder sie zu entfernen, auch wenn diese im Winter oder übergangsweise unbesetzt sind. Denn die Schwalben sind standorttreu und kehren immer wieder zu ihren Nestern zurück.

Fantastische Flugmanöver

„Schwalbennester zu beschädigen, stellt einen Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen dar und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Daher müssen wir die Vögel zumindest in Ruhe leben und brüten lassen. Mehr noch: Wir sollten Schwalben unterstützen und ihnen Möglichkeiten bieten, weiterhin ein Teil der heimischen Vogelwelt zu bleiben,“ appelliert die Naturschutzdezernentin, die von den Flugkünstlern begeistert ist. Sie weiß: „Schwalben bringen Glück. Sie bei ihren reizvollen Flugmanövern zu beobachten, macht einfach gute Laune.“

Wie man Küken vor Absturz schützt

Anstatt die geschützten Vögel also zu vertreiben oder ihre Nester zu entfernen, kann man darunter beispielsweise ein einfaches Holzbrett anbringen, das den Vogelkot auffängt. So bleibt die Hausfassade sauber und die Küken sind zusätzlich vor einem Absturz geschützt.

Außerdem kann man den Schwalben künstliche Nester oder Nisthilfen zur Verfügung stellen, die auch gerne angenommen werden. Da sie in Kolonien brüten, werden oftmals auch so genannte Schwalbenhotels aufgestellt. Die örtlichen Naturschutzverbände stehen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Anbringung von Kunstnestern oder Nisthilfen geht.

Übrigens: Auch unserm Mehlschwalben-Paar hat dies geholfen: In diesem Frühjahr haben sich die Vogeleltern an derselben Stelle umgeschaut und sich über ein Kunstnest gefreut, welches von dem verständnisvollen Hausbesitzer dort angebracht wurde. Etwa 14 Tage haben sich die werdenden Vogeleltern mit dem Brüten abgewechselt und nun sind sie bereits mit der Fütterung von vier Jungtieren beschäftigt, die in etwa drei Wochen ihre ersten Flugmanöver wagen werden.

Wo man sich informieren kann

Problematisch für Schwalbennester sind auch Anstriche der Hausfassaden, die einen Abperleffekt haben, der auch als ‚Lotuseffekt‘ beworben wird. Die Nester halten an diesen Anstrichen nicht mehr, sondern rutschen einfach ab. Bei geplanten Arbeiten an der Fassade wie z. B. Wärmedämmung, Anstrich oder Umbaumaßnahmen, sollten Hausbesitzer*innen also auch an die Schwalben denken.

Wenn das Bauvorhaben ein vorhandenes Nest beeinträchtigen könnte, sollen sich Bauherr*innen rechtzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen, damit gemeinsam eine artenschutzrechtlich konforme Regelung erarbeitet werden kann, die das Bauvorhaben ermöglicht. Heike Schöße berät bei Fragen unter Telefon: 0641 9390-1459  oder per E-Mail: Heike.Schoesse@lkgi.de

Titelbild: Nest einer Mehlschwalbe. (Foto: Achim Zedler)

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