Afrikanische Schweinepest

Beim Vorbeugen helfen

Der Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) geht alle an. Das hat das Veterinäramt des Landkreises Gießen während einer Informationsveranstaltung betont.

Ausbreitung verhindern

Gut 60 Personen aus der Jagd, Forst- und Landwirtschaft, aus Rathäusern und Bauhöfen, Polizei und Hilfsorganisationen, wurde im Gefahrenabwehrzentrum in Gießen erklärt, welche Schritte bei einem Nachweis der ASP bei Wildschweinen eingeleitet werden, wer welche Rolle in der Bekämpfung spielt und wie bei einem Ausbruch der Schutz vor einer weiteren Ausbreitung aussieht.

In einer Informationsveranstaltung erklärte der Veterinäramt des Landkreises Gießen, wie wichtig es ist, die Afrikanische Schweinepest gemeinsam zu bekämpfen. (Foto: Kreis Gießen)

„Zwar können nur Schweine an ASP erkranken, die Seuche kann aber enormes Tierleid und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Darum ist ein rasches Eingreifen vieler Beteiligter gemeinsam so wichtig. Die Bekämpfung ist aufwändig und kann Jahre dauern. Es gibt keine Impfung gegen ASP. Die Krankheit führt fast immer zum Tod der infizierten Tiere“, erläutert der Landkreis Gießen in einer Pressemitteilung.

Im Juni war ASP erstmals bei einem Wildschwein in Hessen nachgewiesen worden. In den betroffenen Regionen in Südhessen und Rheinland-Pfalz wurden seither weitere infizierte Wildschweine gefunden. Auch Hausschweinehaltungen sind dort betroffen: Zuletzt mussten in einem betroffenen Betrieb mehr als 1000 Tiere getötet werden.

Vor allem Menschen sorgen für die Ausbreitung

Die Situation in Hessen sei Anlass, die bestehenden Pläne auf Aktualität und Effektivität zu überprüfen, erklärte Christian Zuckermann, zuständiger Dezernent des Landkreises Gießen. Der Kreis ist derzeit nicht von der ASP betroffen, das Risiko sei hier auch nicht größer als vor einigen Monaten oder Jahren, sagte Dr. Stefanie Graff, Leiterin des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Dennoch gehen auch im Gießener Amt aufgrund der Situation in Südhessen vermehrt Fragen ein.

Vor allem der Mensch sei für die Verbreitung der ASP verantwortlich. Weil sich das Virus auch in verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren halte, geht ein Risiko von achtlos weggeworfenen oder nicht richtig entsorgten Speiseabfällen aus, die zugänglich für Wildschweine seien. Gelange das Virus in Hausschweinehaltungen – möglich ist das auch über kontaminiertes Heu oder Stroh – könnten die Folgen verheerend sein.

Christina Eckel und Dr. Lara Stein vom Sachgebiet Tiergesundheit und Tierische Nebenprodukte des Veterinäramtes erläuterten die rechtlichen und praktischen Aspekte der ASP-Bekämpfung. Die Kommunen hätten im Ernstfall eine wichtige Rolle. Sie beseitigen Wildschweinkadaver, richten eventuell Kadaversammelplätze, verhängen Ernteverbote und stellen Zäune auf. Nur mit einem intensiven und körperlich anspruchsvollen Einsatz von Jägerschaft und Helferteams lassen sich die betroffenen Zonen absuchen, tote Wildschweine finden und beseitigen, berichtete Dr. Stein aus den schon seit einigen Jahren von ASP betroffenen Regionen in der Lausitz, wo sie bei der Kadaversuche und Bergung unterstützte.

Tipps zum Vorbeugen

Um der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen, gibt der Kreis Gießen folgende Tipps: Speisereste dürfen niemals in der Natur oder außerhalb geschlossener Müllbehälter entsorgt werden. Der ASP-Erreger kann sich auch in verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren halten. (Wild-)schweine können sich daran anstecken. Wer während eines Spaziergangs oder einer Wanderung in Feld und Wald ein totes Wildschwein entdeckt, sollte dies über die regulären Dienststellennummern der Polizei oder dem Veterinäramt mit genauer Ortsangabe (wenn möglich mit Geo-Koordinaten) mitteilen. Entdecken Jägerinnen und Jäger tote Wildschweine, müssen diese wie bisher auch mit den vom Veterinäramt zur Verfügung gestellten Probensets beprobt werden. Die Proben gehen über die bekannten Stellen des Veterinäramtes zur Untersuchung in den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor. Das Fallwild kann an Ort und Stelle verbleiben, der Fundort sollte notiert werden. Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat weitere umfangreiche Informationen rund um ASP bereitgestellt: landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen. Das Veterinäramt des Landkreises Gießen erreichbar unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de

Titelbild: Wer ein totes Wildschwein findet, soll den Fundort umgehend melden.

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