Lebenshilfe Gießen

Appell an Minister Spahn

Menschen mit Behinderung und das Personal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen sich jetzt schnellstmöglich gegen das Coronavirus impfen lassen können. Das fordert die Lebenshilfe Gießen und schließt sich einem Appell der Fachverbände für Menschen mit Behinderung an, die ein entsprechendes Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verschickt haben.

Menschen mit Behinderung impfen

„Die hohe Zahl an schweren Verläufen und Todesfällen bei Menschen mit geistiger Behinderung gerade in den östlichen Bundesländern zeigt, dass Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung mit schwerem Verlauf durch SARS-CoV-2 haben. Es muss jetzt gehandelt werden“, erklären Maren Müller-Erichsen (Aufsichtsratsvorsitzende Lebenshilfe Gießen) und Dirk Oßwald (Vorstand Lebenshilfe Gießen) unisono.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat in seinen Vollzugshinweisen bereits darauf hingewiesen, dass unter die Personen, die gemäß Paragraf 2 Nr. 2 Coronavirus-Impfverordnung mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben, auch pflegebedürftige Menschen mit Behinderung fallen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, sowie das dort tätige Personal. Diese Regelung hält auch die Lebenshilfe Gießen für zielführend.

Schweren Erkrankungen vorbeugen

„Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen weisen vermehrt schwere Verläufe und eine erhöhte Mortalitätsrate auf, wie Studien belegen. Daher ist ein vorrangiger Anspruch auf Impfung auch für diesen Personenkreis notwendig, insbesondere wenn sie in gemeinschaftlichen Wohnformen leben oder in Einrichtungen betreut werden oder arbeiten“, betont Dirk Oßwald.

Maren Müller-Erichsen. (Fotos: Lebenshilfe Gießen)

In der Pressemitteilung von Christian Németh, Pressesprecher der Lebenshilfe Gießen, heißt  es weiter: Um rasch eine Senkung an schweren Erkrankungen und Todesfällen herbeizuführen, hält es die Lebenshilfe Gießen für dringend geboten, Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung sowie die Mitarbeitenden in Einrichtungen der Eingliederungshilfe in die höchste Prioritätsstufe einzubeziehen. „Ebenso ist eine Höherstufung der Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie der sie betreuenden Mitarbeitenden zwingend“, sagt Müller-Erichsen und ergänzt: „Das gilt auch für enge Kontaktpersonen von Kindern mit Vorerkrankungen und einem hohen Corona-Risiko. Da Kinder derzeit vollständig von Impfungen ausgeschlossen sind, kann nur durch die Impfung ihres direkten Umfeldes ein gewisser Infektionsschutz erzielt werden.“

Schnelltests haben besondere Bedeutung

Wie im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar 2021 beschrieben, kommt überdies den Schnelltests beim Betreten von Einrichtungen – auch der Eingliederungshilfe und Sozialpsychiatrie – eine besondere Bedeutung zu. Die regelmäßigen Schnelltests dienen der Eindämmung der Pandemie und dem Gesundheitsschutz der Menschen mit Behinderung und Mitarbeitenden.

Dirk Oßwald.

Damit die Tests nun endlich flächendeckend und ohne Zögern vorgenommen werden können, ist es unbedingt erforderlich, dass die für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe noch immer ungeklärten Fragen um die Kostenübernahme des zusätzlichen Personalaufwands umgehend geklärt werden. Die Durchführung der Tests muss deshalb unbürokratisch in pauschalierter Form von der gesetzlichen Krankenversicherung refinanziert werden.

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