Nächtliche Ausgangssperre aufgehoben
Der Landkreis Gießen hebt von Montag, 18. Januar 2021 an die nächtliche Ausgangssperre und die Einschränkung des Bewegungsradius auf. Da die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Gießen fünf Tage in Folge unter 200 lag, fällt der Landkreis nicht mehr in die höchste Stufe des Landes-Eskalationskonzepts zur Eindämmung der Pandemie, das diese Schritte vorsieht.Maskenpflicht in Fußgängerzonen bleibt
Mit der nun erlassenen 21. Allgemeinverfügung hebt der Kreis die beiden Beschränkungen aus der zuvor erlassenen 20. Allgemeinverfügung auf. Diese bleibt allerdings bis 31. Januar bestehen: Damit bleiben auch weiterhin die Abgabe von Alkohol zum sofortigen Verzehr sowie der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum untersagt, berichtet das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Ebenso dürfen nur Personen Pflegeheime besuchen, die einen aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test auf SARS-CoV-2 nachweisen können. Um als aktuell zu gelten, darf ein Antigen-Test nicht älter als 24, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden seit der Probenentnahme sein.
Sport in öffentlich-zugänglichen Anlagen, zum Beispiel Sport- und Kletterhallen, bleibt untersagt. Ausnahmen gelten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports.
Außerdem gelten darüber hinaus Bestimmungen zum Infektionsschutz in weiteren Bereichen des täglichen Lebens. Darunter fällt wie bisher die Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf Parkplätzen von Verkaufsstätten während der Ladenöffnungszeiten. Ebenso die Maskenpflicht bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften, Trauerfeiern und Bestattungen sowie in Kindertagesstätten mit Ausnahmen der Betreuer*innen während der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren.
Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Ausgangssperre und des Bewegungsradius tritt, wie eingangs berichtet, am Montag, den 18. Januar mit Veröffentlichung auf der Internetseite des Landkreises in Kraft. Nachzulesen ist sie unter www.lkgi.de