Laubach

Kein Präsenzunterricht für viele Schüler

Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen in Laubach und dem Zusammenhang mit der besonders ansteckenden britischen Virusvariante setzt das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen ab Dienstag, 23. März 2021 den Präsenzunterricht an der Friedrich-Magnus-Gesamtschule sowie dem Laubach-Kolleg in Laubach aus. Das Gesundheitsamt macht für Abschlussklassen, für die der Präsenzunterricht erforderlich ist, in Abstimmung mit den Schulleitungen ab dem Morgen des 23. März ein Angebot für tägliche Schnelltests vor Ort.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ein negatives Testergebnis erforderlich, teilt die Pressestelle des  Landratsamts mit. Bereits am Freitag, 19. März waren der Präsenzunterricht an Grundschulen ausgesetzt und die Betreuung in den Kitas auf das Notwendigste reduziert worden.

Infektionslage eingrenzen

„Zugleich wollen wir die Infektionslage vor Ort eingrenzen, indem wir vor Ort ein öffentliches Schnelltestangebot als Teil der kostenlosen Bürgertestungen machen“, sagt Landrätin Anita Schneider. In Laubach werden ab Donnerstag, 25. März  bestimmte Dienstleistungen und Besuche in bestimmten Geschäften nur mit negativem Schnelltestergebnis möglich sein. Dies betrifft diejenigen Bereiche und Branchen, die landesweit bis 1. März 2021geschlossen waren – zum Beispiel Friseure sowie alle Geschäfte, deren Bedarf über die Grundversorgung wie Lebensmittel, Tankstellen, Apotheken oder Drogerien – hinausgeht. Dies wird der Landkreis mit einer Allgemeinverfügung für das Gebiet der Stadt Laubach regeln. Sie wird am 25. März in Kraft treten und bis zunächst Sonntag, 28. März gelten.

Kontakte reduzieren

„Uns ist bewusst, dass die Einschränkungen nur innerhalb Laubachs selbstverständlich dadurch beeinflusst werden, dass Bürger*innen zum Einkaufen auch in Nachbargemeinden fahren können. Dennoch ist es dringend notwendig, vor Ort wegen der unübersichtlichen Infektionslage Kontakte zu reduzieren, wo es geht, und mit dem Einsatz von Schnelltests für mehr Sicherheit zu sorgen. Dies war auch ein dringender Wunsch aus der Stadt Laubach“, erklärt Landrätin Schneider.

Testcenter wird eingerichtet

Erforderlich ist ein maximal 24 Stunden altes Testat – also ein Nachweis über das negative Testergebnis – das zum Beispiel Testzentren oder weitere Teststätten ausstellen. Dazu richtet der Landkreis bereits ab Dienstag, 23. März in Kooperation mit dem DRK Mittelhessen sowie der Stadt Laubach ein Testcenter in der Sport- und Kulturhalle ein. Dieses öffnet am Dienstag, 23. März und Mittwoch, 24. März  jeweils von 14 bis 18 Uhr. Ab Donnerstag,  25. März sowie in der Folgezeit gelten die Öffnungszeiten montags bis samstags von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie sonntags von 8 bis 13 Uhr.

Den Testcentern kommt eine wichtige Rolle zu. Auch  in Laubach wird es einen Testcenter geben. (Archivfoto: Jörg-Peter Schmidt) 
Auch Impflotsen Ansprechpartner

Termine können in Kürze online übertestzentrum-drk.de sowie telefonisch über das Impflotsenteam des Landkreises vereinbart werden. Die Laubacher Impflotsen sind erreichbar von 9 bis 16 Uhr unter Telefon 06405 921-424. Je nach Nachfrage sind bereits ab dem 23. März  auch ohne Termine Schnelltests möglich, gegebenenfalls müssen dafür Wartezeiten in Kauf genommen werden. Weitere Angebote und Informationen rund um kostenlose Schnelltests im Landkreis führt das Gesundheitsamt im Internet unter corona.lkgi.de unter dem Menüpunkt „Schnelltests“ auf.

Nur für Bürger ohne Symptome

Das Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass die kostenlosen Schnelltests nur für Personen ohne Symptome vorgehalten werden. Wer Symptome wie trockenen Husten, Erkältungsanzeichen, Geruchs- und Geschmacksverlust hat, muss sich unbedingt zuhause isolieren. In diesem Fall sollte immer telefonisch die Hausarztpraxis oder der Ärztlichen Bereitschaftsdienst kontaktiert werden, um einen laborbasierten PCR-Test vorzunehmen.

Weitere Schritte kreisweit werden geprüft

Wegen der steigenden Infektionszahlen kreisweit wird der Verwaltungsstab des Landkreises weitere Regelungen für alle Kreisgemeinden ab der kommenden Woche prüfen – dies allerdings mit Blick auf die zu erwartenden Bund-Länder-Beschlüsse.

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