Totenruhe

Die Urne darf nicht mit umziehen

Nach ihrem Umzug von Wölfersheim nach Schöffengrund wollte eine Frau die Urne mit der Asche ihres Ehemanns umbetten lassen. Als die Gemeinde Wölfersheim dies untersagte, klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht in Gießen.

Verstorbener hätte den Umzug gewollt

Das Ehepaar lebte bis 2021 gemeinsam in Wölfersheim. Dann starb er, berichtet das Verwaltungsgericht Gießen nach der Verhandlung. Die Asche des Toten wurde in einer verrottbaren Urne auf dem Waldfriedhof beigesetzt.

Die meisten Toten bleiben bis zum Ende aller Zeit im selben Grabe – wie hier auf dem Alten Friedhof in Gießen.

Später zog die Ehefrau nach Schöffengrund um. 2023 beantragte sie die Umbettung der Urne an ihren neuen Wohnort. Das würde dem Wunsch des Toten entsprechen, so die Frau. Denn auch der Ehemann habe sich vor seinem Ableben mit der in Wölfersheim lebenden Familie überworfen. Schon der Besuch am Grabe führe wegen des Familienzwistes bei der Witwe zu psychischen Problemen.

Friedhofsamt lehnte Umbettung ab

Doch die Gemeindeverwaltung lehnte die Umbettung ab. Ihr Argument: Die Totenasch habe den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung und Wahrung der Totenruhe wie eine erdbestattete Leiche.

Die Witwe gab sich damit nicht zufrieden und ging vor das Gießener Verwaltungsgericht. Die 8. Kammer befasste sich damit am 1. Juni 2026 und befand: Die Urne muss in Wölfersheim bleiben.

Umzug der Witwe ist nicht Grund genug nichgt

Denn einerseits sei nach geltender Rechtslage der Schutz der Totenruhe bei der Umbettung von Urnen im Vergleich zu Erdbestatteten abgeschwächt. Doch andererseits brauche es einen besonderen Grund für die Umbettung einer Urne. Und ein Familienzwist ist dem Gericht nicht besonders genug.

Konkret: Ein besonderer Grund könne nicht allein in einem Wohnsitzwechsel der „Totenfürsorgeberechtigten“ – also der Witwe – gesehen werden. Denn dies könne in einer modernen Gesellschaft dazu führen, dass Urnen bei mehrfachen Umzügen immer wieder umgebettet würden. Und das verstoße gegen das Recht eines jeden Verstorbenen auf seine auch nach dem Tod geltende Menschenwürde und die Wahrung der Totenruhe.

Was dem Toten lieber wäre, bleibt unbekannt

Außerdem: Das Zerwürfnis mit der Familie lässt nach Ansicht des Gerichts noch nicht zwingend darauf schließen, dass der Verstorbene lieber am Wohnort seiner Gattin begraben wäre. Letztlich sei im Fall der Witwe auch nicht davon auszugehen, dass diese auf die Umbettung der Irne zur Stabilisierung ihres Gesundheitszustandes angewiesen sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Witwe kann noch bis Anfang Juli 2026 beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung einlegen.

Kommentar

von Landbote-Autor Jörg-Peter Schmidt

Dieses VG-Entscheidung hilft niemandem. Meiner Meinung nach wäre es aus menschlichen Gründen besser gewesen, das Gericht hätte zugunsten der Klägerin entschieden, die in einer  psychisch schwierigen Situation ist. Sicherlich hätte es Spielraum für die Gemeinde Wölfersheim und für das Gericht gegeben, der Witwe ihren Wunsch zu erfüllen.

Freilich hatte es das VG Gießen in diesem Verfahren alles andere als leicht zu entscheiden. Denn die Vorschriften zu Umbettungen sind sehr streng und teilweise bürokratisch:  Es müsse ein ganz besonderer Grund vorliegen, damit die Umbettung genehmigt wird. Ansonsten überwiege die Totenruhe.

Und dennoch: Was wären denn die Folgen gewesen, hätte das VG Gießen der Witwe Recht gegeben? Hätte die Gemeinde Wölfersheim gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt und das Verfahren weiter in die Länge gezogen? Möglicherweise nicht. Und hätten sich viele Menschen über die Entscheidung zugunsten einer Frau in einer schweren psychischen Krise aufgeregt? Sicherlich nicht. Man darf gespannt sein, wie die Öffentlichkeit die Entscheidung des Gerichts aufnimmt und ob der Anwalt der Witwe Rechtsmittel einlegt, der es nach der VG-Entscheidung nicht besser gehen wird.

Ein Kommentar zu „Totenruhe“

  1. Bei einer verrottbaren Urne sind beide Argumente, sowohl „Menschenwürde“ als auch „Wahrung der Totenruhe“, unhaltbar. Das sagt uns allein schon die Logik und z.B. der Umgang mit menschlicher Asche anderer in der BRD und auch weltweit praktizierter Bestattungsriten. Wie sollen in einem Land wie unserem drastische u dringend benötigte Reformen stattfinden, wenn Juristen nicht in der Lage und willens sind, praktisch zu denken und zu handeln?!

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