Coronavirus

Warum Masken schützen

Das Kreisgesundheitsamt in Gießen weist darauf hin, dass es in bestimmten Situation nach wie vor wichtig ist, Masken zu tragen, um sich vor dem Coronavorus zu schützen. „Für viele Menschen ist es gerade an heißen Tagen unbequem und störend, eine Maske zu tragen. Aber es gibt weiterhin gute Gründe dafür“, sagt Landrätin Anita Schneider.

Wie man Ansteckung vorbeugt

Zu stickig, zu umständlich, einfach im Weg – wer das Tragen einer Maske nicht gewöhnt ist, dem fällt der Umgang damit oft schwer. „Studien zeigen aber, dass die Mund-Nasen-Bedeckungen ganz offensichtlich zur Verhinderung einer Ausbreitung des Coronavirus beitragen können“, erklärt Schneider in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

So hatten Wissenschaftler in einer Studie die Verläufe der Pandemie in verschiedenen Ländern in Zusammenhang mit dem Tragen von Masken untersucht; Mitte Juni 2020 berichtete auch das Ärzteblatt darüber. „Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die frühe Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die Zahl der COVID-19-Erkrankungen zurückging“, erklärt Dr. Anja Hauri, Leiterin des Sachgebiets Hygiene im Kreisgesundheitsamt. Dies war in asiatischen Ländern der Fall. In Japan beispielsweise gilt es ohnehin schon lange als gute Umgangsform, bei einer Erkältung Mund und Nase zu bedecken, um andere Menschen vor Ansteckung zu schützen.

Maske richtig anziehen

„Wirksam sind Masken als Beitrag zur Reduzierung eines Ansteckungsrisiko aber nur dann, wenn sie richtig angelegt werden und Mund und Nase bedecken“, erklärt Hauri. Daher sei es weder sinnvoll, die Maske nur unter der Nase zu tragen, noch entspreche es der Corona-Verordnung des Landes. „Überall, wo Menschen sich begegnen, halten Masken einen Teil der feinsten Tröpfchen aus den Atemwegen zurück, die sich beim Sprechen in der Umgebung verteilen. So wird auch das Risiko niedriger, dass sich Erreger verbreiten.“ In Bereichen mit Maskenpflicht – wie im Einzelhandel – sind etwa fürs Verkaufspersonal nur dann Ausnahmen der Maskenpflicht möglich, wenn es eine geeignete Trennvorrichtung gibt. Allein das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern reicht nicht aus. Dies hat der Landkreis auch in seiner zuletzt verlängerten Allgemeinverfügung festgehalten.

Das Gesundheitsamt gibt noch einmal Tipps rund ums richtige Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen:

  • Vor dem Anlegen und vor dem Abnehmen sollte man sich die Hände mit Seife waschen. Wo keine Waschgelegenheit zur Verfügung steht, kann man ein begrenzt viruzides Desinfektionsmittel benutzen. 
  • Die Maske sollte möglichst an den Bändern angefasst werden.
  • Wer eine Brille trägt, sollte diese vor dem Anlegen der Maske ab-  und danach wieder aufsetzen. Wenn die Maske an der Nase und unter den Augen gut anliegt, verhindert das ein Beschlagen der Brille durch Atemluft.
  • Ist eine Maske durchfeuchtet, sollte man sie ablegen. Masken aus Stoff sollten regelmäßig in der Kochwäsche gereinigt und in einem verschlossenen Beutel – etwa einem Gefrierbeutel oder einer Butterbrottüte – aufbewahrt werden. Einmal-Masken aus der Apotheke gehören nach Gebrauch in den Restmüll. 

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