Corona-bussgeld

Verstoß kann teuer werden

Frühlingstage verlocken zum Gang ins Freie. Aber auch dabei gilt: Abstand halten ist Gebot. Das Land Hessen hat jetzt einheitliche Bußgelder bei Verstößen gegen die Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus festgelegt. Je nach Schwere des Verstoßes wird ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro fällig; darauf macht jetzt der Fachdienst Aufsichts- und Ordnungswesen des Landkreises Gießen in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Sogar Bewertung als Straftat möglich

Besonders schwere Verstöße, etwa gegen Quarantäneanordnungen, können nach dem Infektionsschutzgesetz sogar als Straftat geahndet werden. „Ich verstehe, wenn viele Menschen gerne den Frühlingsbeginn im Freien und gemeinsam erleben möchten“, sagt Landrätin Anita Schneider. „Aber die Situation lässt es im Moment einfach nicht zu. Wir haben alle eine Verantwortung, um die Verbreitung des Virus zu verhindern, und das ohne Ausnahme.“

Wer gegen die Verordnung verstößt, verhält sich nicht nur unverantwortlich, sondern muss dies auch teuer bezahlen. Einige Beispiele:

·         Ein Bußgeld von 200 Euro wird fällig, wenn sich mehr als zwei Personen treffen, die nicht einer Familie angehören. Das gilt auch dann, wenn es ums Grillen im eigenen Garten mit den Nachbarn geht. „Und auch innerhalb einer Familie sollte auf den Nachmittagskaffee mit Oma und Opa gerade einfach verzichtet werden – zur Sicherheit aller“, appelliert Landrätin Schneider.

·         Ein Bußgeld von 500 Euro wird fällig, wenn jemand gegen die Quarantäneanordnung nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet verstößt.

·         Zwischen 200 und 1000 Euro werden fällig, wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum nicht eingehalten wird. Aber auch dann, wenn jemand das schöne Wetter nutzt, um spontan mit Freunden Zeit zu verbringen oder einen Lauftreff veranstaltet. Beides ist derzeit nicht zulässig.

·         Zwischen 500 und 5000 Euro werden fällig, wenn jemand gegen das Bewirtungsverbot verstößt. Das gilt übrigens nicht nur für Gaststätten und Biergärten, sondern auch für Stätten wie die Sonnenterasse eines Vereinsheims oder das ehrenamtliche Dorfcafé.

·         Einzelheiten hat das Land Hessen im Internet bereitgestellt: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/diese-krise-koennen-wir-nur-gemeinsam-bewaeltigen-0

Die Überwachung der Verordnung ist Aufgabe der kommunalen Ordnungsämter und der Polizei.

Eisdielen geschlossen

Das Polizeipräsidium  Mittelhessen schreibt zu dem Thema: „Die Polizei und die Mitarbeiter der Ordnungsämter werden verstärkt auf die Einhaltung der Regeln achten und konsequent auf Verstöße reagieren. Die Ordnungshüter hoffen aber nach wie vor auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger und würden sich freuen, wenn es keinen Anlass zu Ermahnungen oder weiteren polizeilichen Maßnahmen geben würde.“

Die  Polizei weist ausdrücklich darauf hin,  dass nach der aktuellen Verordnung der Hessischen Landesregierung eine komplette Schließung von Eisdielen erforderlich ist. Ein Außer-Haus-Verkauf ist in diesem Zusammenhangebenfalls nicht mehr möglich.Wichtig ist es im Übrigen, unbedingt den Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten. 

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