Arbeitsmarkt

Chance für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung sollen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden – doch wenn es um die Einstellung von Schwerbehinderten geht, tauchen viele Fragen und Unsicherheiten auf. Hierfür gibt es nun im Landkreis Gießen einen einheitlichen Ansprechpartner: Träger der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) ist seit Oktober 2022 der Förderverein für seelische Gesundheit (FsG).

Einheitlicher Ansprechpartner

Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber:innen in der Region und werden als begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbands Hessen finanziert, erläutert die Pressestelle des Landkreises.

„Schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt eine Chance zu geben, birgt besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ein großes Potential“, sagt Landrätin Anita Schneider. „Dass wir nun mit unserer Wirtschaftsförderung zu einem einheitlichen Ansprechpartner im Landkreis Gießen vermitteln können, ist dabei für alle Beteiligten von Vorteil.“ Mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung in der beruflichen und sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderung sei der Förderverein für seelische Gesundheit als Anlaufstelle für Arbeitgeber:innen bestens qualifiziert.

Integration in den Arbeitsmarkt

„Unser Förderverein berät und unterstützt seit über 30 Jahren sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmer-Seite“, erklärt Martin Schmidt, stellvertretender Geschäftsführer des FsG und Leiter der EAA im Landkreis Gießen. „Wir möchten Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt integrieren, Unternehmen für das Thema berufliche Teilhabe sensibilisieren und mit dazu beitragen, dem Fachkräftemangel durch Eröffnung einer besonderen Zielgruppe entgegenzuwirken.“

Persönliche Beratung vor Ort

Das Angebot der EAA für Arbeitgeber:innen aus dem Landkreis Gießen umfasst die persönliche Beratung vor Ort und die Unterstützung bei unternehmensspezifischen Fragen sowie bei der Stellenbesetzung. Auch wenn es darum geht, Leistungen aus verschiedenen Fördertöpfen zu beantragen, steht das Expertenteam zur Seite.

Für weitere Informationen bietet die EAA Fachveranstaltungen zu ausgewählten Themen und agiert als Lotse zu Schnittstellen wie dem Integrationsfachdienst (IFD), der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt und der Deutschen Rentenversicherung.

An wen man sich zu den Fragen wenden kann

Fachberaterin der EAA im Landkreis Gießen und damit Ansprechpartnerin für interessierte Arbeitgeber:innen ist Larissa Albohn. Sie steht für Fragen rund um die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung unter der Telefonnummer 0641 9757615 oder per E-Mail an albohn@eaa-giessen.de. Weitere Informationen zur EAA veröffentlicht der Förderverein auf seiner Internetseite unter fsg-giessen.de/eaa-giessen.

Titelbild: Landrätin Anita Schneider (2. v. r.) und Dr. Manfred Felske-Zech, Leiter der Wirtschaftsförderung (r.), freuen sich auf die Zusammenarbeit mit der EAA im Landkreis Gießen vertreten durch Leiter Martin Schmidt (l.) und Fachberaterin Larissa Albohn (2. v. l.) (Foto: Landkreis Gießen).

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