Allgemeinverfügung

Stadt zieht Konsequenzen

Bereits zum zehnten Mal „spazierten“ viele Hundert Menschen am vergangenen Montag durch die Kernstadt, um gegen die Corona-Politik zu protestieren. Die Stadt reagiert mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung. Sie verpflichtet die Teilnehmenden, die gültigen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Damit will die Kommune vulnerable (verletzliche) Gruppen schützen. Das geht aus einer Presseerklärung der Stadt hervor.

Gesundheit, Verantwortung, Solidarität

Bad Nauheim stehe gleichermaßen für Gesundheit, Verantwortung und eine starke solidarische Gemeinschaft. „Wir haben gezeigt, dass wir in der Lage sind, unser Gesundheitssystem zu schützen und gleichzeitig unsere, von den Einschränkungen betroffenen, Unternehmen und Betriebe in Bad Nauheim zu unterstützen. Das haben wir, hier in Bad Nauheim, solidarisch und gemeinsam erreicht“, betont Bürgermeister Klaus Kreß.

„Immer das gleiche Muster“

Das, was montags in Bad Nauheim und den sozialen Medien passiere, zeige immer das gleiche Muster. „Es sind einige wenige, die nur vermeintlich die Meinung der Mehrheit vertreten und versuchen, eine Stimmung zu erzeugen. Die Tatsache, dass es sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern inzwischen in weiten Teilen um von außerhalb Eingereiste handelt zeigt: Es geht nicht um sachliche Argumente und nicht um eine Diskussion, die wir hier vor Ort führen sollten.“

Allgemeinverfügung: Stadt zieht Konsequenzen

Zum Schutz der Gesundheitsstadt, zum Schutz Bürgerinnen und Bürger, „die sich pflichtbewusst an die Regeln halten und zum Schutz unserer Demokratie“, zieht die Stadt nun Konsequenzen: „Bad Nauheim soll nicht weiter Ort für diese Kundgebungen sein. Durch die steigende Zahl der Teilnehmenden nimmt die Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere durch Lautstärke und Verkehrsbehinderung, zu.“ Daher erlasse die Stadt mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung für den Gemarkungsbereich der Stadt Bad Nauheim. Nicht angemeldete Versammlungen beschränke die Verfügung nach Artikel 8 des Grundgesetzes auf Basis des Versammlungsgesetzes, wie Erster Stadtrat Peter Krank erklärt.

Allgemeinverfügung: Beeinträchtigungen gering halten

Die Allgemeinverfügung beinhaltet laut der Pressemitteilung eine explizite Routenführung, um die Beeinträchtigungen für sensible Einrichtungen, wie Kranken-, Kur-, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für den Straßenverkehr so gering wie möglich zu halten. „Die Route wird durch die Versammlungsbehörde in Abstimmung mit der Polizei situativ bekannt gegeben. Außerdem wird die Nutzung von Trommeln und ähnlichen Musikinstrumenten untersagt.“

Allgemeinverfügung: Besonderes öffentliches Interesse

Zwischen den Versammlungsteilnehmenden sei ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Da die Stadt die Allgemeinverfügung mit besonderem öffentlichen Interesse anordne, tritt sie rechtmäßig am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Also am 20. Februar und verliert ihre Gültigkeit am 22.03.2022, sofern sie nicht zuvor aufgehoben wird. Krank ergänzt: „Diese Auflagen werden per Allgemeinverfügung erlassen, da es sich um einen nicht angemeldeten Aufzug handelt und somit auch kein Auflagenbescheid bei Versammlungsanzeige erlassen werden kann.“

„Wollen Bürgerinnen und Bürger schützen“

Krank weiter: „Mit der Allgemeinverfügung möchten wir die Bürgerinnen und Bürger und unsere Stadt schützen. Für die Durchsetzung der Allgemeinverfügung während der Spaziergänge benötigen wir die Unterstützung der Kreispolizeibehörde und vertrauen auf die bislang sehr gut eingeübte und konstruktiv wirkungsvolle Zusammenarbeit.“

Dialog wird angeboten

Die Stadt nehme die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zur Coronavirus-Schutzimpfung ernst. Auch die Kritik an den bestehenden Einschränkungen durch die staatliche Corona-Politik dürften die Menschen diskutieren. Anstatt der „Montagsspaziergänge“ böte die Stadt jedoch den Dialog über die üblichen Kommunikationskanäle an. „Beantwortet werden alle Einwände, die nicht die Persönlichkeitsrechte verletzen, die keine Unwahrheiten verbreiten oder nicht auf vertrauensunwürdigen Inhalten basieren.“

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