Coronavirus

Immer mehr Einschränkungen

Die Corona-Epidemie verstärkt sich: Im Hochtaunuskreis schnellte die Inzidenz am Donnerstag, 22. Oktober über die Marke von 75 Infektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Nun dürfen sich maximal zehn Menschen aus zwei Haushalten privat und im öffentlichen Raum treffen. Der Landkreis Gießen befindet sich mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 65,4 weiterhin in der zweithöchsten Warnstufe des Corona-Eindämmungskonzepts des Landes Hessen. Die Stadt Gießen verzeichnet eine Sieben-Tage-Inzidenz von 59. Die höchsten Inzidenzen verzeichnen Pohlheim (209,5), Lollar (135,8), Rabenau (99,3) und Wettenberg (79,5) (Stand Mittwoch, 21. Oktober 2020 mittags). Im Wetteraukreis gab es binnen eines Tages 45 neue Infektionen. Am Freitag, 23. Oktober muss das Gesundheitsamt rund 500 Quarantäne-Verfügungen verschicken.

Die geplanten Einschränkungen

Die hohen Werte in den Kommunendes Kreises Gießen lassen sich auf Infektionen innerhalb von Familien zurückführen, unter anderem nach Feiern oder anderen privaten Treffen, teilt die Pressestelle des Landratsamts mit.  Die hohen Werte der Gemeinde Rabenau hängen mit der vergleichsweise niedrigen Einwohnerzahl zusammen. Nach bestätigten Infektionen wurde Quarantäne für jeweils eine Kitagruppe in Staufenberg sowie Gießen angeordnet.

Vor dem Hintergrund der Infektionslage ist eine weitere Allgemeinverfügung vorgesehen, die ab 24. Oktober (Samstag) bis einschließlich 1. November 2020 in Kraft treten wird. Mit dieser setzt der Landkreis Schritte um, die das Land Hessen in einer Erweiterung des Eindämmungskonzepts vorsieht.

Die Allgemeinverfügung sieht folgende weiteren Beschränkungen zum Infektionsschutz vor:·

Private Feiern sind nur noch mit maximal zehn Personen zulässig (bisher 25 Personen).· 

 Anwesende bei Trainings- und Wettkampfveranstaltungen – außer den Sporttreibenden – müssen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.· 

Zuschauer bei Trainings- und Wettkampfveranstaltungen in Innenräumen sind nicht zulässig.

Im Freien sind maximal 100 Zuschauer zulässig. Das Gesundheitsamt entscheidet auf Antrag im Einzelfall, ob und unter welchen Auflagen eine höhere Zuschauerzahl gestattet werden kann.·

 Veranstaltungen sind nur mit maximal 100 Personen zulässig. Auch hier entscheidet das Gesundheitsamt auf Antrag im Einzelfall, ob und unter welchen Auflagen eine höhere Personenzahl gestattet werden kann.·

Bei Veranstaltungen, Sportveranstaltungen sowie in Gaststätten müssen für jede anwesende Person mindestens fünf Quadratmeter begehbare Fläche vorhanden sein.

 Für Besuche von Kinos, Theatern und Vergnügungsstätten sowie die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen sowie Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften, Gottesdiensten und Trauerfeiern gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen – auch am Sitzplatz.·

Es gilt die dringende Empfehlung des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen auch während des Präsenzunterrichts ab der fünften Klasse.

Die Maskenpflicht rückt immer mehr in den Mittelpunkt. (Foto: Jörg-Peter Schmidt)

Bei Symptomen Arzt aufsuchen

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Personen, die ein Symptom einer Atemwegserkrankung haben – beispielsweise trockener Husten, Fieber über 38 Grad, Abgeschlagenheit, Gliederschmerzen, Schnupfen – telefonisch ihre Hausarztpraxis oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst kontaktieren und Kontakte zu anderen Personen unbedingt vermeiden. In einem aktuellen Fall war eine später positiv auf das Coronavirus getestete Person zum Arbeiten in eine Gemeinschaftseinrichtung gegangen, obwohl sie Krankheitssymptome aufwies und auf ein Testergebnis wartete.

„Jedes Symptom eines Atemwegsinfektes, auch allein ein Schnupfen, kann Ausdruck einer COVID-19-Erkrankung sein“, erklärt Dr. Anja Hauri, Leiterin des Sachgebiets Hygiene im Kreisgesundheitsamt. „Wer einschlägige Symptome aufweist, sollte sich bitte selbst isolieren und umgehend Kontakt mit einem Arzt aufnehmen, der über die Notwendigkeit eines Tests entscheidet und über die weiteren Schritte beraten kann.“ In diesem Fall sollten Betroffene zuhause bleiben, bis ein Testergebnis vorliegt, und Kontakte vermeiden. „Auch wer nicht getestet wird, sollte sich so verhalten, damit Übertragungen in jedem Fall verhindert werden.“ Notwendig sei eine Selbstisolation für mindestens fünf Tage und bis 48 Stunden nach Symptomfreiheit. 

„Häufig erhalten positiv getestete Personen ihr Ergebnis eher, als es dem Gesundheitsamt vorliegt“, erklärt Hauri. „Das Gesundheitsamt nimmt in jedem Fall Kontakt auf, um über die weiteren Schritte zu informieren – auch wenn dies wegen der großen Zahl von Neuinfektionen eine Zeit dauern kann.“

Personelle Hilfe notwendig

Der Verwaltungsstab des Landkreises befindet sich in regelmäßiger Abstimmung mit dem Covid-19-Planungsstab des Landes Hessen. Der Stab steht ebenfalls in Kontakt mit der Bundeswehr, die um Unterstützung des Gesundheitsamtes bei der Kontaktpersonennachverfolgung ersucht worden ist. Voraussichtlich ab Montag, 26. Oktober 2020 werden insgesamt 18 Bundeswehrkräfte in Wechselschichten das Team der Fall- und Kontaktpersonenermittlung verstärken. Zudem nehmen rund 30 Kräfte aus anderen Bereichen der Kreisverwaltung Unterstützungstätigkeiten auf, sodass in Kürze insgesamt rund 100 Personen tätig sein werden. Eine weitere Verstärkung ist vorgesehen. Derzeit wird geprüft, ob zusätzliche Arbeitsplätze kurzfristig in den Räumen der Kreisvolkshochschule in Lich eingerichtet werden können.

„Jeder und jede von uns hat Verantwortung für sich und andere Menschen, wenn es um Abstands- und Hygieneregeln geht“, appelliert Landrätin Anita Schneider an die Bevölkerung. In einer besonderen Handlungspflicht stünden auch die kommunalen Ordnungsämter. Schneider: „Der Erlass von Maßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung bedarf auch Kontrollen vor Ort. Aufgrund der personellen Aufstellung der kommunalen Ordnungsämter sind verstärkte Kontrollen oft schwierig umzusetzen. Deshalb möchte sich der Landkreis für eine Verstärkung des Personals durch die Bundespolizei stark machen. Dazu werden wir zeitnah auf die Ordnungsämter zukommen.“

Bereits seit Längerem klärt ein Arzt des Gesundheitsamtes während Besuchen vor Ort Bevölkerungsgruppen in schwierigen Wohnverhältnissen oder mit fehlenden Deutschkenntnissen über Hygienevorkehrungen und Infektionsschutz auf. Dies geschieht gemeinsam mit beispielsweise den Trägern der Gemeinwesenarbeit. Diese Initiative soll weiter verstärkt werden, wo es besonders hohe Infektionszahlen gibt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert