Verzicht auf Betreuungsbeiträge
Der Landkreis Gießen soll Eltern von Schulkindern die Beiträge für die Betreuung im „Pakt für den Nachmittag“ auch für die Zeit des zweiten Lockdowns erstatten. Im Ältestenrat herrschte Einigkeit darüber, dies zu ermöglichen. Auf eine Sondersitzung des Kreistags oder des Notausschusses, die die CDU-Kreistagsfraktion beantragt hatte, wird verzichtet. Die finale Entscheidung wird rückwirkend der neue Kreistag in seiner konstituierenden Sitzung am 17. Mai 2021 treffen. Damit die Eltern nicht bis dahin warten müssen, wird der Landkreis die Beiträge für April und Mai nicht einziehen, teilt der Landkreis Gießen mit.
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