Verzicht auf Betreuungsbeiträge
Der Landkreis Gießen soll Eltern von Schulkindern die Beiträge für die Betreuung im „Pakt für den Nachmittag“ auch für die Zeit des zweiten Lockdowns erstatten. Im Ältestenrat herrschte Einigkeit darüber, dies zu ermöglichen. Auf eine Sondersitzung des Kreistags oder des Notausschusses, die die CDU-Kreistagsfraktion beantragt hatte, wird verzichtet. Die finale Entscheidung wird rückwirkend der neue Kreistag in seiner konstituierenden Sitzung am 17. Mai 2021 treffen. Damit die Eltern nicht bis dahin warten müssen, wird der Landkreis die Beiträge für April und Mai nicht einziehen, teilt der Landkreis Gießen mit.Erstattet werden sollen die Beiträge für Januar und Februar für alle Kinder, die wegen der Aussetzung des Präsenzunterrichts keine Betreuung in Anspruch genommen haben. Für den Monat März sollen alle Eltern nur die Hälfte des Beitrages zahlen müssen, so der Vorschlag von Schuldezernentin Christiane Schmahl – dies deshalb, weil im März Wechselunterricht in den Grundschulen stattfindet und die meisten Kinder deshalb nur die Hälfte der Betreuungstage in Anspruch nehmen. Eine Verrechnung erfolgt dafür im Juni.
Alle Beteiligten sind sich einig
„Über dieses Verfahren waren sich alle Beteiligten im Ältestenrat einig“, berichtet Schmahl. Dies entspreche auch der Initiative der CDU-Kreistagsfraktion, die ursprünglich eine Sondersitzung des Kreistags oder des Notausschusses beantragt hatte, um für Rechtssicherheit bei den Eltern zu sorgen. Der Kreisausschuss hat zur Beschlussfassung bereits eine entsprechende Vorlage für den Umlaufbeschluss erhalten.
Kreistagsvorsitzender Karl-Heinz Funck hatte auf eine rechtliche Erkundigung beim Hessischen Landkreistag und dem Innenministerium des Landes als Rückmeldung erhalten, dass das Anliegen eine Notausschuss-Sitzung nicht rechtfertigt, denn ein rückwirkender Beschluss könne auch zu einem späteren Zeitpunkt vom Kreistag gefasst werden.
Die Initiative der CDU-Fraktion wurde dennoch aufgegriffen, weil im Ältestenrat das Einvernehmen aller Fraktionen in der Sache bestand. Schuldezernentin Schmahl hatte bereits vor einigen Wochen die Eltern der Betreuungskinder in einem Schreiben über die Hintergründe informiert. Für die erste Sitzung des neuen Kreistags werden die Fraktionen an die jeweils nachfolgenden Fraktionen appellieren, der rückwirkenden Erstattung zuzustimmen.