Aufenthalt auf Plätzen eingeschränkt
Der Landkreis Gießen erlässt eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus, die den Aufenthalt auf bestimmten Plätzen einschränkt. Sie tritt am Sonntag (11. April 2021) in Kraft und gilt bis 21. April 2021. Sie hebt die 29. Allgemeinverfügung auf, die die nächtliche Ausgangssperre beinhaltete – diese war bereits seit Donnerstag, 8. April nicht mehr umgesetzt worden, nachdem der Landkreis sich nicht mehr in der Stufe „schwarz“ des Eskalationskonzepts des Landes Hessen befand.
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