Sozialgeld

Einige Verbesserungen

Kinder und Jugendliche können bei Aktivitäten mit ihren Freunden dabei sein, auch wenn das Geld in ihren Familien aufgrund geringen Einkommens knapp ist und sie Sozialleistungen beziehen, teilt die Pressestelle des Landratsamtes Gießen mit. Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Hans-Peter Stock kündigt an: „Durch das Starke-Familien-Gesetz treten zum 1. August 2019 Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft. Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können von diesen Verbesserungen profitieren.“

Mehr Geld für Schulbedarf

Die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf steigen von bisher 100 Euro auf 150 Euro. Davon werden 100 Euro im August und 50 Euro im Februar ausgezahlt. Hans-Peter Stock erklärt: „In Zukunft wird der Betrag jährlich erhöht. Anlass der Erhöhung waren für den Bund, der das Paket finanziert, nicht zuletzt die Anforderungen der Digitalisierung.“

Zudem entfallen die bisherigen Eigenanteile von Schülerbeförderung sowie Mittagessen und die Bezuschussung von Nachhilfeunterricht wird bereits vor einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung ermöglicht. Für die Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten stehen künftig 15 Euro pro Monat zur Verfügung. „Darunter fallen zum Beispiel die Beiträge für Sportvereine oder Musikschulen“, sagt der Sozialdezernent.

Neu ist auch, dass für Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII keine separaten Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket mehr nötig sind. Sie müssen lediglich die Bedarfe in der Beantragung unter sonstige Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII konkretisieren. Nur Leistungen für Nachhilfeunterricht müssen unter Lernförderung extra beantragt werden. Ansprechpartner für das Bildungs- und Teilhabepaket ist bei den Empfängern von Arbeitslosengeld II (SGB II) das Jobcenter (0641 48016-0 sowie jobcenter-giessen.bildung-und-teilhabe@jobcenter-ge.de) und bei den übrigen Berechtigten der Landkreis Gießen (Fachdienst Soziales und Senioren) (0641 9390-0 sowie sozialamt@lkgi.de). Weitere Informationen sind unter www.lkgi.de/gesundheit-und-soziales/soziales/bildung-und-teilhabe

Verbesserter Kinderzuschlag

Neben dem Bildungs- und Teilhabepaket verbessert das Starke-Familien-Gesetz auch den Kinderzuschlag. Der erste Schritt erfolgt zum 1. August 2019 und der zweite zum 1. Januar 2020. Der Kinderzuschlag berechtigt dann ergänzend zu Leistungen für Bildung und Teilhabe. Familien mit geringem Einkommen, die bisher keine Leistungen erhalten haben, wird deshalb empfohlen, ihre Berechtigung zum Erhalt eines Kinderzuschlags überprüfen zu lassen. Ansprechpartner für den Kinderzuschlag ist die Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse).

Zu Beginn des Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters 2019 werden ebenfalls die BAföG-Leistungen verbessert. Grund hierfür ist eine Änderung im Bundesausbildungsförderungsgesetz. Beispielsweise werden die Bedarfssätze um fünf Prozent angehoben und die Einkommensfreibeträge um sieben Prozent erhöht. Die Kreisverwaltung Gießen empfiehlt, Anträge auf Schüler-BAföG für das kommende Schuljahr schon jetzt zu stellen.

Ansprechpartner für das Schüler-BAföG ist der Landkreis Gießen (Fachdienst Soziales und Senioren) (0641 9390-9352, -9301 und -9647 sowie ausbildungsfoerderung@lkgi.de). Weitere Informationen sind unter www.lkgi.de/gesundheit-und-soziales/soziales/ausbildungsfoerderungwww.bafög.de oder www.bafög-hessen.de. Ansprechpartner für das Studenten-BAföG ist das jeweilige Studentenwerk.

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