Reiserückkehrer

Regeln für Risikoregionen

Quarantäne-, Melde- und Testpflicht: Das sind die Stichworte für die Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Angesichts der wieder steigenden Zahlen an Corona-Fällen sind diese Bedingungen um so wichtiger, so schön der Urlaub auch gewesen sein mag.

Geldbuße bis zu 25.000 Euro

Nachdem kürzlich das Bundesministerium für Gesundheit Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht hat, fasst das Gesundheitsamt in einer Veröffentlichung des Landratsamtes Gießen die Ergebnisse zusammen. Landrätin Anita Schneider: „Der Anteil von Corona-Erkrankungen mit Reise-Hintergrund – also Personen, die selbst von einer Reise zurückgekehrt sind oder Personen, die durch diese angesteckt wurden – ist nach wie vor hoch im Landkreis Gießen. Von den letzten 30 Fällen sind 25 darauf zurückzuführen. Es ist deshalb umso wichtiger, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten die zurzeit geltenden Regeln kennen und sich daran halten. Besonders mit Blick auf den bevorstehenden Schulbeginn möchten wir an dieser Stelle nochmal darauf aufmerksam machen.“

Unter der Internetadresse  https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete kann man sich informieren, welche Regionen zu den Risikogegieten gehören. Hier ein Ausschnitt aus der betreffenden Seite der Homepage des Robert Koch-Instituts (Stand: 12. August 2020)

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich unverzüglich nach ihrer Einreise auf direktem Weg für 14 Tage in Quarantäne begeben.

Das Robert Koch-Institut führt fortlaufend eine Liste der Risikogebiete unter rki.de/covid-19-risikogebiete Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro verfolgt werden. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. In der Beratung werden persönliche Angaben abgefragt und offene Fragen geklärt. Das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen ist zu erreichen montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr, freitags zwischen 8 und 14 Uhr sowie samstags zwischen 11 und 15 Uhr unter der Telefonnummer 0641 9390-3560. Reisende, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, müssen sich nach ihrer Einreise auf das Coronavirus testen lassen. Innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Einreise ist der Test kostenlos. Die ärztliche Terminservicestelle ist zu erreichen unter der Telefonnummer 116117.

Titelbild: Traumhafte Urlaubsgebiete laden zum Reisen ein. Aber sowohl die Gastgeber als auch die Gäste müssen auf die Sicherheitsbestimmungen wegen der Corona-Gefahr achten; die Archiv-Aufnahme entstand vor Covid. (Foto: Jörg-Peter Schmidt)

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