Neues vom Krokodil

Noch keine heiße Spur

Polizei und Veterinäramt tappen beim toten Krokodil bei Schlitz noch im Dunkeln. Es gibt nur wenige Hinweise und noch keine konkrete Spur, teilen die beiden Behörden in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.

Haltung illegal

Das tote Tier war am 16. 1.2017 in einem Straßengraben bei Schlitz entdeckt worden. Es seien nur wenige Hinweise eingegangen. Keiner sei konkret und habe zu weiteren Ermittlungsansätzen geführt, so Polizei und Veterinäramt in ihrer Erklärung. Die Polizei in Schlitz geht von einem Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetzes aus, da nicht auszuschließen ist, dass das Tier von seinem Besitzer nicht artgerecht gehalten wurde. Zudem gelten Krokodile, egal welcher Art, in Hessen grundsätzlich „gefährliche Tiere“. Somit ist ihre Haltung in privaten Haushalten grundsätzlich untersagt. Dies ist eine Landesinterne Regelung, die in anderen Bundesländern durchaus anders aussehen könne, erläutern die beiden Behörden in ihrer Pressemitteilung.

Hinweise darüber, ob eine artgerechte Haltung gegeben war oder nicht, erhofft sich die Polizei als auch das Veterinäramt des Vogelsbergkreises von weiterführenden Laboruntersuchungen des Kadavers.

Art steht noch nicht fest

Das Veterinäramt erwartet das Ergebnis der labortechnischen Untersuchung nicht vor Mitte März erwartet. Erst dann stehe auch fest, um welche Art von Krokodil es sich handelt und ob es ein ausgewachsenes oder noch in der Entwicklung befindliches Tier war. Haltungen von Krokodilen sind dem Vogelsberger Veterinäramt nicht bekannt. Zuständig für eine Erlaubnis wären die örtlichen Ordnungsbehörden.

Die Polizei geht davon aus, dass das Umfeld des Besitzers etwas von dem Krokodil mitbekommen haben muss. Sie erhofft sich Hinweise aus diesem Umfeld: von Nachbarn, Freunden oder Verwandten des Besitzers.

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