Hexenjagd

Enthauptet und verbrannt

„Hexenwahn und Teufelsglaube“ heißt eine Ausstellung des Geschichtsvereines Büdingen, die bis Ende Mai im Friedberger Kreishaus gezeigt wird und von Landrat Jan Weckler (CDU) und Vereinsvorsitzender Joachim Cott jetzt eröffnet wurde.

„Hexen“ wurden denunziert

Elisabeth Gaul, gestorben 1596 an den Folgen der Tortur. Anna Datten, gestorben 1597 durch Selbstmord. Die Witwe Barbara Becker, gestorben 1632 auf dem Scheiterhaufen. Drei von 455 Frauen und 54 Männern, die in der Grafschaft Büdingen wegen Zauberei angeklagt worden waren. Die Namen, Jahreszahlen und Orte stammen aus dem Buch „Hexenprozesse in der Grafschaft Büdingen“ von Dr. Walter Nieß, wie eine Pressemitteilung des Wetteraukreises erläutert.

Demnach erlebten die Hexenprozesse im 16. und 17. Jahrhundert ihren traurigen Höhepunkt. Rechtliche Grundlage der Prozesse bildete die peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532. Die Gründe für die Hochkonjunktur der Hexenverfolgung waren vielfältig: Die kleine Eiszeit mit Hungersnöten, Missernten und Kälteperioden im Gefolge, Seuchen und Krieg, die Kirchen, die Vermischung von Glaube und Aberglaube, der Buchdruck, der die Verbreitung von sogenannten Hexenzeitungen beförderte. Oft hätten private Fehden, Erbstreitigkeiten, Neid oder Eifersucht ausgereicht, um eine missliebige Person als Hexe zu denunzieren.

Landrat Jan Weckler (rechts) mit den Ausstellungsmachern Joachim und Susanne Cott.

Unrühmliche Rolle

Glaubt man der Ausstellung, so war die Grafschaft Büdingen dem Hexenwahn besonders verfallen. Hexenprozesse fanden vor weltlichen Gerichten statt, die Grafen hätten durchaus einschreiten können, wie es in der Pressemitteilung heißt. Die Realität habe anders ausgesehen: Sie hätten weder etwas gegen die Denunziationen der von den Pfarrern aufgestachelten Bürger getan, noch gegen eifrige Amtmänner, von denen sich Johann Joachim Hartlieb am stärksten hervorgetan habe.

Die Befragung und Bewachung der Gefangenen, der Prozess, an dessen Ende meist die Hinrichtung stand: all dies kostete Geld, wofür die betroffenen Familien einzustehen hatten. Nicht selten gestanden Frauen alles, was man wollte, nur um ihre Angehörigen vor dem finanziellen Ruin zu bewahren.

Bittschriften von Bürgern

Zitat von einer Ausstellungstafel: „Der Hexenwahn war in Büdingen so groß, dass die Bittschriften der Bürger an den Grafen nach Birstein nicht abrissen. Am 9. Juni 1654 schrieben Bürgermeister und Rat in sehr vorwurfsvollem Ton an den Grafen, er würde nicht genug gegen die Hexen unternehmen.“ Im Mai 1633 bekam Graf Philipp Ernst eine Bittschrift, dass nicht nur im Gericht Eckartshausen sondern auch in Büdingen „die berüchtigten Weiber den Tod erleiden“ sollten. Die Unterzeichner seien durchweg Männer gewesen, aus den Namen habe man ersehen können, dass „dann später ihre eigenen Ehefrauen dem Feuer oder Schwert überantwortet wurden.“

Die letzte Hinrichtung

Die Gerichtsakten hatte man vernichtet, nicht aber die Abrechnung des Henkers, der vor der Nachwelt von den Vollstreckungen Zeugnis ablegt. Anna Regina Scheidt, Katharina Schöffer und Katharina Ratz, als „Ratzkathrein“ im Gedächtnis der Region erhalten geblieben, wurden 1718 öffentlich auf dem Galgenberg zwischen Gambach und Griedel bei lebendigem Leib verbrannt. Es waren die letzten Todesurteile gegen „Hexen“, die in Hessen ausgesprochen wurden. (pm/ihm)

Die Ausstellung „Hexenwahn und Teufelsglaube“ ist bis Ende Mai im ersten Stock der Kreisverwaltung in Friedberg, Gebäude B, zu sehen. Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr.

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