Gesundheitsamt

Regelung zum Genesenen-Nachweis

Wegen der rasant steigenden Zahl von Corona-Neuinfektionen durch die hochansteckende Omikron-Variante kann das Gesundheitsamt nicht mehr wie bisher Genesenen-Nachweise an alle infizierten Personen verschicken. Dies teilt die Pressestelle des Landkreises Gießen mit.

Bereits bisher konnten nach der geltenden Bundesverordnung nur Personen einen Genesenen-Nachweis erhalten, deren Corona-Infektion per PCR-Test nachgewiesen wurde. Ein Antigen-Schnelltest allein reicht nicht aus.

Hinweis zum PCR-Befund

Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass auch der PCR-Befund selbst als Genesenen-Nachweis gilt. Diesen Befund erhält jede positiv getestete Person direkt vom auswertenden Labor. Zusätzlich ist es möglich, nach dem Ende der Isolation den Laborbefund zusammen mit dem Personalausweis in einer Apotheke vorzulegen. Diese kann damit ebenfalls einen Genesenen-Nachweis ausstellen.

Änderung beim Genesenen-Status

Wer ein positives PCR-Test-Ergebnis erhält, gilt ab dem 28. Tag danach als genesen. Der Genesenen-Status gilt durch eine Änderung der Bundesverordnung allerdings nur noch drei Monate lang. Die bisher verschickten Genesenen-Nachweise verlieren nach der neuen Rechtslage ebenfalls nach den genannten drei Monaten ihre Gültigkeit. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Auch ältere Nachweise sollten dennoch aufbewahrt werden, weil sie in Verbindung mit Impfungen weiterhin wichtig für den Status „2G“ oder „2G plus“ bleiben.

Weitere Informationen gibt es unter soziales.hessen.de/Corona/Coronaimpfung/Infos-fuer-Genesene

 

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