Wenn das Einkommen nicht ausreicht
Zehn Prozent der Menschen im Kreis Gießen sind armutsgefährdet. Das wird im ersten Armutzbericht des Landkreises Gießen festgestellt, den Landrätin Anita Schneider jetzt vorgelegt hat.Frage der Daseinsfürsorge
Den Bericht schildert die Presseabteilung des Landkreises. Der Bericht gibt wichtige Hinweise darauf, wo Sozialpolitik in den kommenden Jahren geeignete Bedingungen schaffen sollte, um Lebensperspektiven von Menschen zu verbessern“, erklärt Schneider. „Denn Einkommens- und Vermögensverhältnisse beeinflussen Alltagsbedingungen, unter denen Kinder aufwachsen; Bildungs- und Berufschancen, die Lebensrealität im Alter. Alle diese Bereiche sind eng verknüpft mit kommunaler Daseinsvorsorge.“
Zehn Prozent armutsgefährdet
Rund zehn Prozent der Menschen im Landkreis Gießen sind armutsgefährdet. Dies ist zentrales Ergebnis des Armutsberichts. Ein erheblicher Teil dieser Menschen befindet sich zwar in einem Beschäftigungsverhältnis, das Einkommen reicht ohne Sozialleistungsbezug dennoch nicht aus. Zwar liegt der Landkreis hier mit einer Quote von 24 Prozent fast gleichauf mit dem Hessenschnitt – viele Betroffene gehen aber prekären Beschäftigungsverhältnissen nach. Frauen, vor allem Alleinerziehende, sind häufiger betroffen als Männer.
Bezahlbarer Wohnraum wichtig
„Um hier die Situation zu verbessern, reicht das Handlungsfeld der Kommunalpolitik in Kreis und Kommunen von der Schaffung bezahlbaren Wohnraums über Schritte in der Beschäftigungspolitik bis hin zu bedarfsgerechter Kinderbetreuung – um nur einige Beispiele zu nennen“, erklärt Schneider. Um lokal geeignete Wege zu finden, sei eine möglichst genaue Kenntnis der Situation vor Ort erforderlich. Dazu diene der Armutsbericht, der in Form eines Monitorings fortgeschrieben wird. „Er ist keine einmalige Bestandsaufnahme, sondern Teil eines Prozesses.“
Der Bericht knüpft damit an den 2018 erstellten Demografiebericht für den Landkreis an. Beide Berichte geben für ihre jeweiligen Schwerpunkte Aufschluss über die Situation in den einzelnen Städten und Gemeinden. Im dritten Quartal jedes Jahres sollen die Gremien künftig einen aktuellen Bericht zum Armuts- und Demografiemonitoring sowie einen Bericht zur Situation der Wohnraumversorgung erhalten.