Doch keine Fackeln

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Die flüchtlingsfeindliche Demonstration am 30. Januar 2016 durch Büdingen muss nun doch ohne Fackeln stattfinden. In zweiter Instanz verbot der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Fackeln. Sie werde nun das Bundesverfassungsgericht einschalten, kündigte die Demo-Organisatorin Melanie Dittmer an. Die Chancen, dass sie damit Erfolg hat, dürften gering sein. Die Verwaltungsrichter führten aus, dass ein Fackelzug der Rechtsextremen in der momentan aufgeheizten Stimmung zu große Gefahren für die öffentliche Sicherheit darstellten.

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